Die Kammerversammlung
Für die Wahlperiode 2023 bis 2028 haben die rund 20.000 Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein insgesamt 70 Delegierte gewählt. In der konstituierenden Sitzung wählten diese aus den eigenen Reihen den Vorstand, sowie die/den Präsidentin/Präsidenten und die/den Vizepräsidentin/Vizepräsidenten.
Der Kammerversammlung obliegt unter anderem auch:
- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse der Ärztekammer Schleswig-Holstein
- die Wahl der Delegierten für den Deutschen Ärztetag
- die Bestätigung der Besetzung der Kreisausschüsse und
- das Fassen von Beschlüssen zu Haushalt, Jahresabschluss und zur Verwendung nicht verbrauchter Etatmittel.
Grundsätzlich können alle Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein an den Kammerversammlungen teilnehmen. Stimmberechtigt sind jedoch nur die gewählten Delegierten.
Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden vom Vorstand sowie den hauptamtlichen Mitarbeitenden der Ärztekammer Schleswig-Holstein umgesetzt.