Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Ärztekammer Informationssystem und E-Learning-Plattform
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der*dem Teilnehmer*in an Veranstaltungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
2. Anmeldung
Die*der Teilnehmer*in hat ihre*seine Anmeldung zu einer Veranstaltung über das Ärztekammerinformationssystem (akis.aeksh.de) abzugeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt die*der Teilnehmer*in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt in der Regel bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung.
3. Zahlungsbedingungen
Die Veranstaltungsgebühren sind ab dem siebten Tag vor Veranstaltungsbeginn fällig, bei einer späteren Anmeldung sofort. Ist kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden, sind die Veranstaltungsgebühren an die auf der Rechnung genannte Kontoverbindung zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ist die Akademie berechtigt, die*den Teilnehmer*in von der Veranstaltungsteilnahme auszuschließen bzw. die Herausgabe der Teilnahmebescheinigung und/oder des Zertifikates bis zur vollständigen Begleichung der Veranstaltungsgebühren zu verweigern.
Auch bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung z. B. durch die*den Arbeitgeber*in, bleibt die*der Teilnehmer*in bis zur Begleichung der Gebühr kostenpflichtig.
Die Veranstaltungsgebühren für die Aufstiegsfortbildungen der Akademie können in Raten gezahlt werden. Voraussetzung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen der Akademie und der*dem Teilnehmer*in sowie die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Einzug der Raten. Bei Ratenzahlung erfolgt ein Aufschlag von 3 % auf die Veranstaltungsgebühr. Gerät die*der Zahlungspflichtige mit einer Rate in Verzug, so wird die Restsumme sofort fällig.
4. Gebührenermäßigung
- 15 % für Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe e. V. (nur bei Vorlage einer Kopie des Ausweises zusammen mit der Anmeldung, auch als gescannte Datei über das Ärztekammerinformationssystem (AKIS)
- 20 %, maximal 50,00 € pro Jahr, für Mitglieder der Fördergesellschaft der Akademie für med. Fort- und Weiterbildung Schleswig-Holstein e. V.
- 25 % für Auszubildende zur*m Medizinischen Fachangestellten (MFA) und Operationstechnischen Angestellten (OTA) aus Schleswig-Holstein
- 50 % für Ärztinnen*Ärzte ohne Tätigkeit (arbeitssuchend gemeldet), die Mitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind
- 50 % für Auszubildende MFA und OTA aus Schleswig-Holstein bei der Buchung von Fachzertifikaten
Alle Gebührenermäßigungen sind schriftlich unter Angabe der entsprechenden Gründe zu beantragen. Beim Vorliegen mehrerer Voraussetzungen zur Gewährung von Ermäßigungen wird nur der jeweils höchste Rabatt berücksichtigt.
5. Widerruf/Rücktritt
5.1. Widerruf
Anmeldungen können innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der zugegangenen Anmeldebestätigung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Akademie mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Mitteilung per E-Mail, auf dem Postwege oder per Fax) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird.
Wenn der Vertrag widerrufen wird, werden bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist, zurückgezahlt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5.2. Widerrufsverzicht
Das Widerrufsrecht für Anmeldungen von Veranstaltungen mit digitalen Inhalten (z. B. Skripten) erlischt gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn die Akademie mit der Bearbeitung der Veranstaltung begonnen hat, nachdem die*der Teilnehmer*in ausdrücklich zugestimmt hat, dass sie*er mit der Bearbeitung der Anmeldung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und bestätigt hat, dass sie*er durch ihre*seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung der Bearbeitung ihr*sein Widerrufsrecht verliert.
5.3. Rücktritt der Akademie
Die Akademie hat das Recht, aus wichtigem Grund, wie beispielsweise zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall der*des Referentin*en, die Veranstaltung abzusagen und somit vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Über die Rückerstattung der Gebühren hinausgehende Ansprüche stehen den Teilnehmerinnen*Teilnehmern bei Absage der Veranstaltung nicht zu.
5.4. Rücktritt der*des Teilnehmer*in
Ein Rücktritt von der Anmeldung hat schriftlich vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Die Rücktrittserklärung muss der Akademie mindestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung zugehen. Das Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Ein Wechsel der*des Referentin*Referenten berechtigt die*den Teilnehmer*in nicht zum Rücktritt. Teilnehmer*innen, die im Zeitraum von 21 bis 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn von ihrer Anmeldung zurücktreten, sind zur Zahlung von 50% der Veranstaltungsgebühren verpflichtet. Treten Teilnehmer*innen nach Ablauf der vorgenannten Frist von der Teilnahme an der Veranstaltung zurück, sind sie zur Zahlung der vollen Veranstaltungsgebühr verpflichtet. Das Stellen einer*eines Ersatzteilnehmer*in kann von einer Zahlungsverpflichtung befreien, sofern sich die Ersatzperson zur Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet. Die Akademie behält sich vor, für bestimmte Veranstaltungen gesonderte Rücktrittfristen zu bestimmen. In begründeten Ausnahmefällen kann die*der Teilnehmer*in von der Zahlungsverpflichtung befreit werden.
5.5. Rücktritt bei Fremd- und Inhouse-Veranstaltungen
Bei einem Rücktritt von Fremd- und Inhouse- Veranstaltungen gilt 5.4 entsprechend.
6. Teilnahmebescheinigungen
Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und nach Abschluss der Veranstaltung den Teilnehmer*innen im Ärztekammerinformationssystem (AKIS) zur Verfügung gestellt.
7. Urheberrecht
Die den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Akademie nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder an Dritte weitergegeben werden. Die Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
8. Haftung
Für die Haftung der Akademie sowie für die eigene Haftung ihrer Mitarbeiter*innen, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen*gehilfinnen – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen:
- Für Schäden haftet die Akademie nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen der*des Teilnehmer*in schützen, die ihr*ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die*der Teilnehmer*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Handelt die*der Teilnehmer*in als Unternehmer*in im Sinne des § 14 BGB, so gelten ergänzend folgende Haftungsbeschränkungen:
- Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die Akademie nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Akademie beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
- Die vorstehend aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Veranstaltungen und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Mit der Anmeldung erfolgt die elektronische Erfassung der Teilnehmerdaten. Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der automatischen Verarbeitung und Speicherung ihrer zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen personenbezogenen Daten einschließlich der erworbenen Teilnahmebescheinigungen/ Zertifikate einverstanden. Darüber hinaus werden die Daten für statistische Erhebungen und für die Werbung künftiger Veranstaltungen genutzt. Hierzu wird die Mailadresse der Teilnehmer*innen in einen Verteiler aufgenommen. Sind Informationen über den Mailverteiler nicht gewünscht, kann die Löschung aus dem Verteiler jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich (auch per Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage) durch die*den Teilnehmer*in veranlasst werden. Eine Weitergabe der Teilnehmerdaten an Dritte erfolgt nicht.
Die Daten einschließlich der erworbenen Teilnahmebescheinigung/des erworbenen Zertifikates werden dauerhaft bis zum Ablauf von 30 Jahren nach Ende der zuletzt von der*dem Teilnehmer*in besuchten Veranstaltung gespeichert. Dies ermöglicht den Teilnehmer*innen, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Zweitschrift anzufordern. Der Speicherung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden, sofern nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen. Die Ausstellung von Zweitschriften oder Auskünfte zu bereits besuchten Veranstaltungen sind dann nicht mehr möglich.
Ergänzend wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung der Ärztekammer Schleswig-Holstein und auf die Datenschutzerklärung der E-Learning-Plattform hingewiesen (www.aeksh.de/datenschutz).
10. Gästehaus
Bei Buchung eines Zimmers in unserem Gästehaus, gelten die Bestimmungen zu Rücktritt und Widerruf entsprechend.
11. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt, was die Parteien wollten bzw. vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht hätten.
Bad Segeberg, 17. April 2020