Clearing-Verfahren
Das Clearing-Verfahren zur Prüfung von Kooperationsverträgen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern hat Transparenz und eine angemessene Vergütung aller Parteien zum Ziel. Dazu haben sich die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein zusammengeschlossen.
Wenn niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser Kooperationsverträge schließen, dann meist mit dem Ziel einer sinnvollen Arbeitsteilung, einer verbesserten Versorgung der Patienten und einer fairen Honorierung der erbrachten Leistung. Entgelte dürfen entsprechend nur für tatsächlich erbrachte Leistungen gewährt werden und in ihrer Höhe nicht unangemessen sein.
Um zu vermeiden, dass unangemessenerweise ein Teil des Honorars für andere als die ärztlichen Leistungen erfolgt, ist eine „Vereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen sektorübergreifenden Clearingverfahrens Rechtskonformität“ zwischen der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft in Schleswig-Holstein vertraglich festgelegt worden. Damit werden Kooperationsverträge gemeinsam geprüft. Die Federführung übernimmt dabei jeweils diejenige Institution, der ein Vertrag zur Prüfung vorgelegt wird. Neben den juristischen Aspekten werden auch die Rahmenempfehlungen der Bundesebene (BÄK, KBV, DKG) berücksichtigt.
Die vollständige Vereinbarung finden Sie nachfolgend.