Verhältnismäßigkeitsprüfung
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat die Öffentlichkeit vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Kammerversammlung Entwürfe von neuen oder Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu informieren und allen betroffenen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
mehr erfahren