Ärztekammer begrüßt geplantes Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige in Schleswig-Holstein
Bad Segeberg, 22. Januar 2025. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein begrüßt den Vorstoß des Gesundheitsministeriums, ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige auf Landesebene einzuführen.
„Der Missbrauch von Lachgas als Party-Droge hat bei Jugendlichen in den letzten Jahren besorgniserregend zugenommen“, erklärt Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. „Bei Kindern und Jugendlichen ist das Gehirn noch nicht abschließend vernetzt und bietet somit eine größere Angriffsfläche für das Lachgas. Die gesundheitlichen Risiken wie Hirnentwicklungsstörungen, Psychosen oder schwere Nervenstörungen, dürfen nicht unterschätzt werden. Schlimmstenfalls kommt es zu Krampfanfällen, Querschnittslähmungen oder Ersticken durch Tüten, die beim Lachgaskonsum über den Kopf gezogen werden.“
Die Ärztekammer unterstützt daher das Vorhaben des Gesundheitsministeriums, auch ohne Regelung durch die Bundesregierung eine entsprechende Verordnung auf Landesebene zu erlassen, ausdrücklich. „Ein Verkaufsverbot ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit junger Menschen zu schützen und einem verantwortungslosen Umgang mit dieser Substanz entgegenzuwirken“, so Prof. Henrik Herrmann.
Die Ärztekammer fordert zudem begleitende Präventionsmaßnahmen, um Jugendliche umfassend über die Gefahren des Lachgaskonsums aufzuklären. „Nur durch eine Kombination aus Verboten und Aufklärung kann langfristig ein verantwortungsbewusster Umgang mit potenziell schädlichen Substanzen gewährleistet werden.“