Ärztliche Stellen
Die Ärztlichen Stellen haben die Aufgabe sicherzustellen, dass bei Untersuchungen oder Therapien, bei denen Strahlen eingesetzt werden, die aktuellen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden.
Die angewendeten Verfahren müssen den jeweiligen Qualitätsstandards entsprechen. Ziel ist es, die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten.
Die Bewertung der überprüften Untersuchungen/Therapien wird nach einem bundeseinheitlichen Bewertungssystem vorgenommen. Diese wird im Rahmen des Zentralen Erfahrungsaustausches (ZÄS) verabschiedet und regelmäßig den aktuellen Erfordernissen angepasst.
Gleichzeitig nehmen die Ärztlichen Stellen eine Beratungsfunktion für die Betreiber wahr.
Die Ansiedlung der Ärztlichen Stellen bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein ergibt sich aufgrund vertraglicher Regelungen.
Zum 1. Januar 2025 hat die Ärztekammer die Aufgaben der Ärztlichen Stellen zusätzlich zum stationären auch für den niedergelassenen Bereich, der bis zum 31.12.2024 bei der Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt war übernommen.
Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Neuorganisation der Ärztlichen Stellen. Die Aktualisierung der Homepage befindet sich noch im Aufbau.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Dezemberausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes auf Seite 42.