Hinweise zu Qualifikationen gemäß WBO 2020
Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen (Abschnitt B der WBO)
FA Allgemeinmedizin
Hinweise zur Weiterbildungszeit gemäß WBO 2020:
- Der Abschnitt „6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ kann nicht in Allgemeinmedizin und nicht im Gebiet Innere Medizin absolviert werden.
- Für die Anerkennung der 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Psychosomatische Grundversorgung ist das (Muster-)Kursbuch zu beachten: (Muster-)Kursbuch.
Förderung der Weiterbildung:
- Merkblatt Förderung Allgemeinmedizin
- Sie benötigen die Bewertung absolvierter Weiterbildungsabschnitte für einen Antrag auf Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V für die Kassenärztliche Vereinigung S.-H.? Entsprechende Unterlagen finden Sie hier.
FA Arbeitsmedizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin zu beachten:
FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Hinweis zur Weiterbildungszeit gemäß WBO 2020:
Für die Anerkennung der 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Psychosomatische Grundversorgung ist das (Muster-)Kursbuch zu beachten:
Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung
Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten gemäß § 2a Absatz 6 WBO: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie.
FA Kinder- und Jugendmedizin
Hinweis zur Weiterbildungszeit gemäß WBO 2020:
Für die Anerkennung der 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Psychosomatische Grundversorgung ist das (Muster-)Kursbuch zu beachten:
FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
FA Öffentliches Gesundheitswesen
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Öffentliches Gesundheitswesen zu beachten:
FA Psychiatrie und Psychotherapie
FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Fachkunde Strahlenschutz
Der Weiterbildungsinhalt im Block Strahlenschutz "Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz“ wird mit folgender Nachweiserbringung als erfüllt angesehen:
- Teilnahme an einem 8-stündigen Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz, davon 4 Stunden theoretische Unterweisung, der praktische Teil der Kenntnisvermittlung erfolgt vor Ort durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. (Sie ist Voraussetzung für den Beginn des Sachkundeerwerbs und für den Besuch der Grund- und Spezialkurse.)
- Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs.
- Teilnahme an einem 20-stündigen Spezialkurs im Strahlenschutz (Diagnostik).
Für den Erwerb von Bezeichnungen nach WBO wird der Erwerb von Fachkunden Strahlenschutz gemäß Auflistung empfohlen.
Zusatz-Weiterbildungen (Abschnitt C der WBO)
ZWB Ärztliches Qualitätsmanagement
- Die Absolvierung des Masterstudiengangs „Hospital Management“ der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zusammen mit der erfolgreichen Durchführung eines QM-Projekts wird als äquivalent zur 200-Stunden Kurs-Weiterbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ anerkannt. Die Handlungskompetenz ist von einer geeigneten Person, z.B. Projektleitung, zu bestätigen. Der absolvierte Studiengang muss inhaltlich äquivalent mit dem Studiengang aus dem Jahr 2017 sein.
- Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Ärztliches Qualitätsmanagement zu beachten: (Muster-)Kursbuch
ZWB Akupunktur
Weiterzubildende können unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes folgende Handlungskompetenzen außerhalb der Kurs-Weiterbildung erwerben:
- 60 Stunden Praktische Akupunkturbehandlung am Patienten
(Anmerkung: Die 60 Stunden Praktische Akupunkturbehandlungen können entweder im Rahmen der Kurs-Weiterbildung [Modul VI] oder unter Anleitung eines befugten Arztes absolviert werden.) - Integrativer Akupunkturbehandlung einschließlich der Erstellung individueller Therapiekonzepte bei häufigen Erkrankungen im Fachgebiet, davon 20 praktische Akupunkturbehandlungen am Patienten
(Anmerkung: Dieser Weiterbildungsinhalt wird nicht regelhaft im Rahmen der Kurs-Weiterbildung vermittelt.)
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Akupunktur zu beachten:
(Muster-)Kursbuch Akupunktur
Ergänzender Hinweis zum (Muster-)Kursbuch, 2.4 „Kurs-Laufzeit“: Für die Absolvierung der Module werden 12 Monate als „ausreichend langer Zeitraum“ angesehen.
ZWB Balneologie und Medizinische Klimatologie
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Balneologie und Medizinische Klimatologie zu beachten:
ZWB Betriebsmedizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin zu beachten:
ZWB Ernährungsmedizin
Die 120 Stunden Fallseminare müssen sich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstrecken. Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Ernährungsmedizin zu beachten:
ZWB Flugmedizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Flugmedizin zu beachten:
ZWB Klinische Akut- und Notfallmedizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung zu beachten:
ZWB Krankenhaushygiene
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Krankenhaushygiene zu beachten:
ZWB Manuelle Medizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Manuelle Medizin zu beachten:
ZWB Medizinische Informatik
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Medizinische Informatik zu beachten:
ZWB Naturheilverfahren
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Naturheilverfahren zu beachten:
ZWB Notfallmedizin
Für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular
- Bescheinigung über die 80-stündige Kursteilnahme in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung (Die Kurse müssen von der Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Kurs durchgeführt wird, als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sein.)
- Einsatznachweisliste über 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, davon können bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen
- Weiterbildungszeugnis über 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich sowie (oder inklusive) 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie
- elektronisches Logbuch Notfallmedizin (Freigabe für den Zulassungsantrag) inkl. Gesprächsdokumentation
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung zu beachten:
ZWB Palliativmedizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Palliativmedizin zu beachten:
ZWB Physikalische Therapie
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Physikalische Therapie zu beachten:
ZWB Psychotherapie
ZWB Rehabilitationswesen
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Rehabilitationswesen zu beachten:
ZWB Sexualmedizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Sexualmedizin zu beachten:
ZWB Sozialmedizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Sozialmedizin zu beachten:
ZWB Spezielle Schmerztherapie
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Spezielle Schmerztherapie zu beachten:
ZWB Sportmedizin
Der 240-Stunden Kurs in der Sportmedizin muss sich insgesamt über 6 Monate erstrecken, zwischen dem 1. Veranstaltungstag des ersten Moduls und dem letzten Veranstaltungstag des letzten Moduls.
Für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Kursbescheinigungen über 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Sportmedizin
oder
Weiterbildungszeugnis über 6 Monate Weiterbildung an einem sportmedizinischen Institut unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden. - Bescheinigung über 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung. Die Bedingungen für die Anerkennung sowie das Formblatt zum Nachweis der sportärztlichen Tätigkeit finden Sie nachfolgend.
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Sportmedizin zu beachten:
ZWB Suchtmedizinische Grundversorgung
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung zu beachten:
ZWB Tropenmedizin
Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Tropenmedizin zu beachten:
Auf der Seite der Bundesärztekammer finden Sie die fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne (FEWP) der jeweiligen Facharztentitäten und Zusatzweiterbildungen gemäß WBO 2020. FEWPs dienen der Orientierung und Konkretisierung von Weiterbildungsinhalten. Sie wurden auf Bundesebene entwickelt und stehen hier mit empfehlendem Charakter zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zu den Hinweisen zu Qualifikationen gemäß WBO 2011.