Weiterbildungsbefugte
Antrag Weiterbildungsbefugnis
Die Ärztekammer befugt Ärztinnen und Ärzte, die in verantwortlicher Leitung die Weiterbildung in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchführen. Einzelheiten über die Befugnis zur Weiterbildung und über die Zulassung von Weiterbildungsstätten sind in den entsprechenden Richtlinien geregelt.
Die Befugnis wird in der Liste der zur Weiterbildung befugten Ärzte veröffentlicht.
Voraussetzungen
Die Befugnis kann nur erteilt werden, wenn die Ärztin bzw. der Arzt
- die Bezeichnung, in der er weiterbilden möchte, seit mehreren Jahren führt,
Facharztkompetenz: seit 3 Jahren- Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung: seit 2 Jahren
- fachlich und persönlich geeignet ist sowie
- weisungsbefugt gegenüber den Weiterzubildenden ist.
Antragstellung
Der Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis besteht aus
- Antragsformular (bitte dem Antrag ein kurzer beruflicher Werdegang beifügen)
- Leistungsnachweise
- Weiterbildungsplan
Verpflichtungen für den Befugten
Die Weiterbildungsbefugnis verpflichtet die bzw. den Befugten
- an Evaluationen, Schulungen und weiteren Qualitätssicherungsmaßnahmen der Ärztekammer zur ärztlichen Weiterbildung teilzunehmen,
- zur verantwortlichen und persönlichen Leitung der Weiterbildung,
- die Weiterbildung inhaltlich und zeitlich entsprechend der Weiterbildungsordnung zu gestalten,
- zur Bestätigung der vermittelten Inhalte im elektronischen Logbuch,
- ein Gespräch mit der in Weiterbildung befindlichen Ärztin bzw. Arzt nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, zu führen, sowie
- zur Ausstellung eines Zeugnisses über die abgeleistete Weiterbildungszeit.
Änderung einer bestehenden Weiterbildungsbefugnis
Sofern sich Änderungen ergeben, ist ein neuer Antrag zu stellen.
Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte
Die Antragsstellung erfolgt mit dem Antragsformular auf Erteilung einer Befugnis. Der Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte ist dort integriert.
Erläuterungen, Informationen und einige Begriffsbestimmungen zu den Befugniskriterien und zur Befugniserteilung können Sie diesem Merkblatt entnehmen.