Weiterbildungsordnung (WBO) und Inhalte der Weiterbildung

Weiterbildungsordnung vom 5.2.2020 i.d.F. vom 15.5.2024

Richtzahlen und Inhalte der Weiterbildung

Die Dokumentation der absolvierten Inhalte erfolgt im Logbuch.

Zur Orientierung und Konkretisierung von Weiterbildungsinhalten dienen die auf Bundesebene entwickelten und hier veröffentlichten FEWPs (Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne).

Hinweise zu Qualifikationen gemäß WBO 2020 finden Sie hier.


Archiv


Übergangsbestimmungen für Anträge nach WBO vom 25. Mai 2011:
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1.7.2020) in einer Facharzt-Weiterbildung befinden, können diese bis zum 30. Juni 2027 nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Die Frist für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen ist am 30. Juni 2023 ausgelaufen.