Ärztliche Hilfe erforderlich
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GUTACHTERLICHE TÄTIGKEIT
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GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG
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ANGELEITET UND HONORIERT
Wir suchen Ärztinnen und Ärzte, die aus einem Drittstaat kommen oder den humanmedizinischen Studiengang in dem betreffenden Drittstaat gut kennen und hier bereits approbiert sind. Sie helfen damit der Versorgung und den Ärzten und Ärztinnen, die in Schleswig-Holstein schnell ärztlich tätig werden möchten.
Die Unterlagen für Gleichwertigkeits- und Kenntnisprüfungen von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten müssen gutachterlich überprüft werden. Hierfür suchen wir Ärztinnen und Ärzten aus diesen Staaten.
Zwischen Willkommenskultur und dem Ziel, die Patientensicherheit zu erhalten, „stauen“ sich ausländische Mediziner. Mediziner, die wir herzlich einladen, zu uns zu kommen, die wir brauchen und deshalb passgenau integrieren müssen. Allerdings ist es unabdingbar, dass eine Gleichwertigkeit des humanmedizinischen Studiums im jeweiligen Heimatland mit den Vorgaben der deutschen Approbationsordnung vorliegt – denn das Attribut „Ärztin/Arzt“ muss drin sein, wo „Ärztin/Arzt“ draufsteht.
Neben der Gleichwertigkeit ihrer im Heimatland absolvierten Ausbildung müssen ausländische Ärztinnen und Ärzte gemäß Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz ihre Fachsprachenkenntnis auf B2/C1-Niveau nachweisen und ggf. eine Fachsprachenprüfung absolvieren, um sicherzustellen, dass eine problemlose Kommunikation mit Patienten und Kollegen möglich ist, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird eine deutsche Approbation erteilt.
Aus EU-Ländern, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder Island kommend, gibt es selten Probleme bei der Bestätigung der Approbation. Deutlich mehr Einsatz ist erforderlich, wenn Mediziner aus Drittstaaten zu uns kommen und eine Approbation beantragen beim Landesamt für soziale Dienste (LASD), der in Schleswig-Holstein zuständigen Behörde. Dieser Prozess der Anerkennung dauert in der Regel deutlich länger, weil die Prüfung der Gleichwertigkeit des absolvierten Medizinstudiums arbeits- und zeitaufwändig ist. Das LASD arbeitet mit der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GFG) in Bonn zusammen, weil es für diese Prüfung vielfach externe Expertise benötigt. Leider erweist sich die Begutachtung durch die GFG in Bonn als Engpass des Verfahrens, weil die zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten nicht ausreichen, um die seit Jahren steigenden Antragszahlen in angemessener Zeit zu bewältigen. Die Kollegen und Kolleginnen erhalten also zunächst nicht die Approbation, sondern eine auf zwei Jahre begrenzte vorläufige ärztliche Berufserlaubnis, sobald sie die Sprachkenntnisse nachgewiesen haben.
Anstatt auf die Erteilung der Approbation zu warten, können die Kollegen eine Kenntnisprüfung (theoretisch und praktisch inkl. Patientenuntersuchung) ablegen, die spätestens gefordert wird, wenn die Gleichwertigkeitsprüfung relevante Unterschiede und Defizite zwischen den eingereichten Ausbildungsnachweisen und den Standards in Deutschland ergeben hat. Diese Kenntnisprüfungen sind ebenfalls zeit- und ressourcenaufwändig. Wir wollen helfen, die Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb einer kürzeren Wartezeit zum Ergebnis zu bringen. Dafür brauchen wir Sie!
Wir suchen (gemeinsam mit dem LASD) Ärztinnen und Ärzte, die aus einem Drittstaat kommen oder den humanmedizinischen Studiengang in dem betreffenden Drittstaat gut kennen, hier bereits approbiert sind und helfen möchten.
Was können Sie tun: Die vom LASD vorbereiten Unterlagen gutachterlich überprüfen auf Gleichwertigkeit der Ausbildung. Sie bekommen dabei die Anleitung und Unterstützung, die Sie brauchen und selbstverständlich wird Ihr Aufwand adäquat vergütet. Sie helfen damit nicht nur den Kolleginnen und Kollegen aus einem Drittstaat, die in Deutschland gerne ärztlich mit einer Approbation tätig werden wollen und damit zur Versorgung unserer Patienten und Patienten beitragen. Zu „Risiken und Nebenwirkungen“ dürfen Sie sich gern an mich wenden – telefonisch über unser Sekretariat (04551 803 206) oder über gisa.andresen@aeksh.de.