Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin
Die Ärztliche Stelle hat die Aufgabe, den nuklearmedizinisch tätigen Kliniken Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition zu machen und die Qualität dieser Untersuchungen nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu sichern.
Neben den Überprüfungen der nuklearmedizinischen Geräte (allgemeine Unterlagen wie zum Beispiel Umgangsgenehmigung, Betriebsbuch, etc. sowie Konstanz- und Zustandsprüfungen der Geräte) werden patientenbezogene Unterlagen (Untersuchungen und Behandlungen mit offenen radioaktiven Stoffen) angefordert und überprüft.
Des Weiteren wird die Einhaltung der aktuell gültigen Dosisreferenzwerte überprüft.
Mitglieder der Ärztlichen Stelle
Weitere Informationen
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Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung -
Orientierungshilfe der Strahlenschutzkommission -
Richtlinie der Ärztlichen und Zahnärztlichen Stellen -
Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung -
Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen -
Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte (nuklearmed. Untersuchungen) vom 15.6.2021 -
Leitfaden zur Handhabung der DRW in der Nuklearmedizin