Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie
Zu den Aufgaben der Ärztlichen Stelle zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie gehört es, die Qualität der strahlentherapeutischen Leistungen nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu sichern.
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen eines Audits, einer Vorort-Prüfung durch die Mitglieder der Ärztlichen Stelle Strahlentherapie und einer Mitarbeiterin der Ärztekammer. Im Rahmen des Audits erfolgt u.a. eine Überprüfung der technischen Voraussetzungen durch einen Medizinphysikexperten und eine Einsicht in die Dokumentation der Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Der Prüfumfang richtet sich nach einem Prüfprotokoll, das den zu überprüfenden Kliniken vorab zugeschickt wird. Dazu gehört neben der Einsichtnahme in insgesamt 10 Patientenakten (7 Behandlungsfälle aus dem aktuellen Jahr der Überprüfung und 3 Behandlungsfälle aus dem Vorjahr) auch die Überprüfung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung der verwendeten Geräte.