Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen
Die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen überprüft und sichert die Qualität von Röntgenaufnahmen in regelmäßigen Abständen.
Dafür fordert sie die Ergebnisse der Abnahmeprüfung und der Konstanzprüfung sowie Röntgenaufnahmen mit Befunden und allen variablen Aufnahmedaten nach §§ 127 und 130 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an. Bei Bedarf macht die Ärztliche Stelle Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition. Darüber hinaus überprüft sie die Einhaltung der aktuell gültigen Dosisreferenzwerte.
Grundlage für die Beurteilung der Qualität von Röntgenuntersuchungen und Computertomographien sind die entsprechenden Leitlinien der Bundesärztekammer sowie die aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK).
Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Weitere Informationen
-
Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung -
Auslegungshilfe Rechtfertigende Indikation -
Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen -
Festlegungen zur Umsetzung der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) -
Leitfaden zur Handhabung der DRW für diagnostische u. interventionelle Röntgenanwendungen -
Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Computertomographie.pdf -
Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik.pdf -
Orientierungshilfe der Strahlenschutzkommission -
Orientierungshilfe Zeichenlegung -
Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) -
Rechtfertigende Indikationen für kurative Mammographien -
Rechtfertigende Indikationen Osteodensitometrie -
Rechtliche Grundlagen zur medizinischen Untersuchung - rechtfertigende Indikation -
Richtlinie der Ärztlichen und Zahnärztlichen Stellen -
Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten -
Bekanntmachung - aktualisierte DRW- für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen - 2022-11-17 -
SSK-Empfehlung-Patienten-Strahlenschutzmittel