Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen

Die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen überprüft und sichert die Qualität von Röntgenaufnahmen in regelmäßigen Abständen.

Dafür fordert sie die Ergebnisse der Abnahmeprüfung und der Konstanzprüfung sowie Röntgenaufnahmen mit Befunden und allen variablen Aufnahmedaten nach §§ 127 und 130 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an. Bei Bedarf macht die Ärztliche Stelle Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition. Darüber hinaus überprüft sie die Einhaltung der aktuell gültigen Dosisreferenzwerte.

Grundlage für die Beurteilung der Qualität von Röntgenuntersuchungen und Computertomographien sind die entsprechenden Leitlinien der Bundesärztekammer sowie die aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK).

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