Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das Kommunikationsnetz oder die Kommunikationsplattform, welches die Akteure des Gesundheitswesens miteinader vernetzt, um medizinische Daten und Informationen schnell und sicher auszutauschen. Zu den Akteuren zählen beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken. Für die Anbindung an die TI und die Nutzung der TI-Anwendungen, sind unterschiedliche Komponenten und Dienste notwendig. Übersichten zur technischen Ausstattung haben die Kassenärzliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zusammengestellt:
Für den Aufbau und die Entwicklung der TI-Infrastruktur ist die gematik verantwortlich. Über aktuelle betriebliche Ereignisse, wie zentrale Störungen in der TI, informiert die gematik im TI-Status ihres Fachportals.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm und ist der einheitliche Standard für das digitale Versenden und Empfangen von sensiblen Dokumenten und Nachrichten im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI). Jede Nachricht und jedes Dokument ist Ende-zu-Ende verschlüsselt. KIM ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und den elektronischen Arztbrief (eArztbrief).
Weiterführende Informationen zu KIM:
Der KIM-Dienst wird von unterschiedlichen Anbietern angeboten, welche von der gematik zugelassen sind. Ein Vergleich der Anbieter finden Sie im Fachportal der gematik.
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Das bisherige papiergebundene Rezept wird durch das elektronische Rezept (E-Rezept) abgelöst. In einer bundesweiten Testphase wurden die einzelnen Nutzungsschritte des E-Rezepts, von der Ausstellung in der Praxis bis zur Abrechnung mit der Krankenkasse, getestet.
Das E-Rezept wird für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend eingeführt. Eine bundesweite verpflichtende Einführung ist ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen.
Seit September 2022 sind Apotheken in der Lage E-Rezepte anzunehmen und zu verarbeiten.
Einlösewege des E-Rezepts:
- Mit der E-Rezept-App der gematik
- Mit einem von der Praxis ausgehändigten Papierdruck, welcher die erforderlichen Zugangsdaten in einem Rezeptcode enthält
- NEU - mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Ab Juli 2023 sollen E-Rezepte in der Apotheke mit der eGK eingelöst werden können.
Informationen über den dritten Einlöseweg hat die gematik in diesem Erklärfilm bereitgestellt.
Weiterführende Informationen zum E-Rezept:
- Detaillierte Informationen, die technischen Voraussetzungen sowie die Finanzierung/Pauschalen haben die KBV und die KVSH
- FAQs der gematik
- Informationen zum Download und digitale Infopakete für das Wartezimmer der gematik
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Mit der Einführung der eAU wird das bisherige papierbasierte Verfahren ( Muster 1) abgelöst.
Die eAU startete zum Quartalswechsel am 1. Oktober 2021. Auf diesen Termin hatten sich die Selbstverwaltungspartner und das Bundesministerium für Gesundheit geeinigt. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, galt bis 31. Dezember 2021 weiterhin das bisherige Verfahren. Seit 1. Januar 2022 sind die elektronisch ausgestellten AUs über den KIM-Dienst der Telematikinfrastruktur (TI) an die Krankenkasse des Versicherten zu übermitteln. Am 1. Januar 2023 ist das Arbeitgeberverfahren der eAU gestartet. Die AU-Informationen werden durch die Krankenkassen den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung der AU durch den Versicherten entfällt damit. Die elektronische Übermittlung der AU-Informationen an die Krankenkassen ist bei Nicht-GKV-Versicherten, bei Arbeitslosen, bei Studierenden sowie bei Schülerinnen und Schülern nicht möglich. Hier kommt weiterhin das Ersatzverfahren zu tragen und die AU muss für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte ausgedruckt werden.
Weiterführende Informationen zur eAU:
- Detaillierte Informationen zur eAU und die technischen Voraussetzungen der KBV
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die zentrale Komponente einer vernetzten Versorgung ist die elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA ist ein zentraler digitaler Speicherort in dem alle medizinischen Daten des Patienten verwaltet und gesammelt werden. Informationen lassen sich mit der ePA sicher und digital austauschen, die Kommunikation zwischen Leistungserbringen soll durch die ePA aber nicht ersetzt werden. Die Datenhoheit wird dem Patienten übertragen und dieser hat permanenten Zugriff auf seine relevanten Gesundheitsdaten. Der Patient entscheidet, mit welchem Leistungserbringer er seine Gesundheitsdaten teilen möchte.
Seit 1. Januar 2021 stellen die Krankenkassen ihren Versicherten die ePA als kostenlose App zur Verfügung und seit dem 1. Juni 2021 müssen Vertragsärzte die ePA lesen und befüllen können. Stufenweise erhält die ePA neue Funktionen und weitere Nutzergruppen werden eingebunden.
Weiterführende Informationen zur ePA:
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (eMP) informiert über die Medikation und Allergien des Patienten und soll zu einer Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen. Der eMP ist auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten gespeichert. Anspruch auf einen Medikationsplan hat der Patient, wenn er mindestens drei Medikamente gleichzeitig einnimmt, die zu lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Die Anwendung des eMPs ist freiwillig.
Weiterführende Informationen zum eMP:
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Beim Notfalldatenmanagement werden notfallrelevante, medizinische Informationen des Patienten erfasst (zum Beispiel Diagnosen, Allergien, Medikationen, Angaben zu Implantaten, Notfallkontakte). In einer Notfallsituation liegen diese wichtigen Informationen dann Ärztinnen und Ärzten für die Versorgung vor. Dieser Notfalldatensatz des Patienten ist auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Neben des Nofalldatensatzes lassen sich auch Erklärungen des Patienten (Datensatz persönliche Erklärungen), wie Patientenverfügungen oder Hinweise zum Vorhandensein sowie Aufbewahrungsort einer Organ-/Gewebespendeerklärung, hinterlegen. Notfalldaten auf der eGK zu hinterlegen ist freiwillig und entscheidet der Versicherte.
Weiterführende Informationen zum NFDM:
- Detaillierte Informationen, technische Voraussetzungen, Erklärfilm und Vergütung der KBV
- FAQs der gematik
TI-Messenger (TIM)
Mit dem TI-Messenger wird eine sichere und schnelle Kommunikation im Medizinwesen möglich sein. Sofortnachrichten werden zunächst über Smartphone oder Desktop-PC zwischen den Gesundheitsberufen verschickt und empfangen werden können. In weiteren Ausbaustufen sollen auch Krankenkassen und Patienten mit einbezogen werden.
Weiterführende Informationen zu TIM sowie FAQs, hat die gematik online gestellt.