Der Arztausweis
Die Ärztekammer stellt ihren Mitgliedern auf Antrag einen Arztausweis im Kartenformat mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Arztausweis beantragt werden. Eine Verlängerung des abgelaufenen Ausweises ist nicht möglich. Sollten Sie einen eHBA beantragt haben, benötigen Sie nicht zwingend einen weiteren Arztausweis.
Optische Personalisierung
Als Sichtausweis wird auf der Vorderseite neben dem Aufdruck der grundlegenden Daten der Ärztin oder des Arztes (Akademischer Grad, Titel, Name und Vorname sowie Gültigkeitsdatum des Arztausweises) auch ein Foto abgebildet.
Auf der Rückseite ist Platz für die persönliche Unterschrift. Dort findet sich auch die Fortbildungsnummer (EFN) im Klartext sowie als Strich- und Data-Matrix-Code (s. Abbildung weiter unten auf dieser Seite) und ersetzt damit nach und nach die Verwendung der bisherigen Klebeetiketten. Zudem finden sich auf der Rückseite ebenfalls die Arztausweisnummer im Klartext und als Strichcode sowie ein DataMatrix-Code zur Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des Arztausweises.
Der Dienst zur Überprüfung wird von der Bundesärztekammer betrieben. Die einzugebende ID erhält man durch das Scannen des DataMatrix-Barcodes unten rechts.
Weitere Informationen zum Arztausweis finden Sie hier:
Hilfe zum Ausweis gibt es über eine telefonische Hotline bei der Ärztekammer:
Telefon 04551 803 455
(montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr)
oder arztausweis@aeksh.de
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Ausweis mit 6-wöchiger Gültigkeit zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen einfachen Papierausweis mit Passfoto, der innerhalb weniger Tage lieferbar ist.
Bitte beachten Sie:
Die Arztausweise werden grundsätzlich für eine Laufzeit von zehn Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit des schleswig-holsteinischen Arztausweises beschränkt sich dabei jedoch auf die Dauer Ihrer Mitgliedschaft in der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Bei einem Kammerwechsel beantragen Sie daher bitte bei Ihrer neuen Ärztekammer einen neuen Arztausweis.
Den Arztausweis können Sie einfach und schnell über das Online-Portal der Ärztekammer (AKIS) über eine gesicherte Verbindung beantragen.
Sie verfügen noch nicht über einen Zugang zum Ärztekammer-Informationssystem? Ihre Zugangsdaten können Sie hier beantragen.
Sie können den Arztausweis auch schriftlich beantragen oder persönlich in der Geschäftsstelle der Ärztekammer vorbeischauen. Das Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite.