Der elektronische Heilberufeausweis - eHBA
Zur Beantragung
Herausgeber des eHBA und bestätigende Stelle des Attributs „Arzt“ bzw. "Ärztin" ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Erstellt wird die Karte in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA).
Eine Erklärung des Beantragungsablaufs für den eHBA finden Sie auf der Homepage der Gematik. Die Beschreibung der Beantragung steht auch als Video zur Verfügung.
Kosten
Es fallen laufende Kosten für den eHBA an. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Zertifizierungsdienstanbieters (ZDA).
ZDA-Anbieter
D-Trust GmbH - Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
medisign
SHC
T-Systems
FAQ zum eHBA
Was ist der eHBA?
Welche Funktionen hat der eHBA und wie sieht er aus?
FAQ - HBA der Gematik
Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem Schleswig-Holsteinischen Arztausweis!