Elektronische Gesundheitskarte (eGK) & Anwendungen

Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte befinden sich in diesem Abschnitt. Außerdem werden konkrete Anwendungen aufgezeigt und detailliert beschrieben.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde der Grundstein im SGB V (Sozialgesetzbuch, fünftes Buch) für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gelegt. Seit 2015 gilt diese ausschließlich als Versicherungsnachweis, um medizinische Leistungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Die eGK wird im Vergleich zur „alten“ Gesundheitskarte wie gehabt in Praxen oder Krankenhäusern eingelesen, jedoch mit moderneren Kartenlesegeräten. Sie wird weiterhin für die Abrechnung benötigt.
Äußerlich hat sich die eGK bis auf ein zusätzliches Bild des Versicherten kaum verändert. Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur, kurz TI, dient die eGK zukünftig als patientenindividueller Schlüssel für verschiedene Anwendungen, die schrittweise eingeführt werden. Damit ist trotz des auch sehr unwahrscheinlichen erfolgreichen Hackerangriffs auf das Gesamtsystem, ein auslesen einzelner Patientendaten nicht möglich. Die TI beschreibt dabei die digitale Datenautobahn im deutschen Gesundheitswesen für eine vernetzte und sichere Kommunikation.

Konkrete Anwendungen

Als Grundlage der im Anschluss vorgestellten Anwendungen dient das eHealth-Gesetz, welches zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Diese Anwendungen werden untergliedert in freiwillige und verpflichtende Anwendungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zunächst ist das Versichertenstammdatenmanagement die erste und auch die einzige verpflichtende Anwendung. Das Notfalldatenmanagement, der elektronische Medikationsplan, die elektronische Patientenakte und das elektronische Patientenfach sind dagegen freiwillige Anwendungen. Hier ist es dem Mitglied freigestellt, ob diese Anwendung in Anspruch genommen werden möchte oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit trägt aktiv zur Stärkung der Patientenrechte bei.

Im Weiteren werden diese Anwendungen vorgestellt. Klicken Sie dafür bitte auf die jeweiligen Überschriften.

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Telemedizinische Anwendungen

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)/KOM-LE

Elektronische Patientenakte (ePA)

Quellen:
Bundesärztekammer
Bundesministerium für Gesundheit
gematik
Kassenärztliche Bundesvereinigung