Ethikkommission bei der ÄKSH
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat auf der Grundlage von § 6 des Heilberufekammergesetzes eine Ethikkommission eingerichtet, die die Kammermitglieder über ethische und rechtliche Fragestellungen, insbesondere bei der wissenschaftlichen Forschung sowie der Entwicklung bestimmter therapeutischer Methoden, beraten.
Nach § 15 der Berufsordnung muss sich der Arzt vor Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen - ausgenommen bei ausschließlich nicht personenbezogenen epidemiologischen Forschungsvorhaben - durch bei der Ärztekammer oder bei einer Medizinischen Fakultät (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) gebildeten Ethikkommission über die mit seinem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten lassen. Auf dieser Grundlage nimmt die Ethikkommission auch Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz und dem Medizinproduktedurchführungsgesetz wahr. Neuanträge zur Beratung für Studienvorhaben nach dem Arzneimittelgesetz wurden noch bis 31. Januar 2023 angenommen; seit dem 1. Februar 2023 müssen diese über das EU-Portal (CTIS) eingereicht werden. Die hiesige Ethikkommission ist hierfür nicht registriert. Nachreichungen zu laufende Studienvorhaben nach dem Arzneimittelgesetz werden gemäß einer Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025 nach altem Recht beraten.
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der Ethikkommission:
Ass. jur. Judith Jürgens
Aysel Ural
Anschrift
Geschäftsstelle der Ethikkommission bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg