Fachkunde Strahlenschutz in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie

Die folgenden Personen benötigen für ihr jeweiliges Aufgabengebiet die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz:

  • Der Strahlenschutzverantwortliche, sofern kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist.

  • Strahlenschutzbeauftragter

  • Ärzte, die eigenverantwortlich radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen anwenden.

  • Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen.

  • Ärzte, die die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten.

  • Ärzte, die die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung leiten.

  • Medizinphysik-Experten

  • Personen, die ohne ständige Aufsicht bei Untersuchungen und Behandlungen mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung technisch mitwirken.


Die Fachkunde wird erworben durch die Teilnahme an Strahlenschutzkursen, die Ableistung der Sachkundezeit und in Einzelfällen durch die Teilnahme an einem Fachgespräch. Sachkundezeiten müssen durch ein Sachkundezeugnis nachgewiesen werden.

Die erforderlichen Sachkundezeiten sind der Anlage A 1 und die erforderlichen Kurse der Anlage A 3 der Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung  vom 26. Mai 2011, zuletzt geändert am 11. Juli 2014 GMBl. 2014 zu entnehmen.

Eine Übersicht der Anwendungsgebiete der Fachkunde Strahlenschutz in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie finden Sie im Informationsbereich.


Außerdem besteht die Pflicht zur Aktualisierung der Fachkunde

Die Fachkunde muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Dies erfolgt durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder andere geeignete Fortbildungsmaßnahmen. Falls zwischenzeitlich die Fachkunde für ein weiteres Anwendungsgebiet erworben wurde, ist das Datum der zuletzt erworbenen Fachkunde maßgeblich für die Aktualisierung. Sollten Sie die Aktualisierungsfrist überschritten haben, besteht die Möglichkeit das Fortgelten der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz mit den entsprechenden Formularen schriftlich zu beantragen.


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