Fachkunde Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach der Strahlenschutzverordnung
Diese Fachkunde wird von allen Ärztinnen und Ärzten benötigt, die selbstständig Röntgenstrahlen auf den Menschen anwenden, eine Röntgeneinrichtung betreiben oder die rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen.
Die Fachkunde wird erworben durch die Teilnahme an Strahlenschutzkursen und die Ableistung der Sachkundezeit.
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz finden Sie nachfolgend:
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
Außerdem besteht die Pflicht zur Aktualisierung der Fachkunde
Die Fachkunde muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Dies erfolgt durch Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder andere geeignete Fortbildungsmaßnahmen. Falls zwischenzeitlich die Fachkunde für ein weiteres Anwendungsgebiet erworben wurde, ist das Datum der zuletzt erworbenen Fachkunde maßgeblich für die Aktualisierung. Sollten Sie die Aktualisierungsfrist überschritten haben, besteht die Möglichkeit, das Fortgelten der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz mit den entsprechenden Formularen schriftlich zu beantragen.
Rechtsgrundlage ist die Strahlenschutzverordnung vom 5. Dezember 2018.
Weitere Informationen
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Antrag zur Erlangung ab 31.12.2018 -
Antrag auf Erweiterung ab 31.12.2018 -
Sachkundeerwerbstabelle -
Antrag auf Fortgelten der Fachkunde Ärzte -
Antrag auf Fortgelten der Kenntnisse Ärzte und med. Assistenzpersonal -
Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätss. in der Computertomographie -
Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz