Mit erfolgreichem Abschluss sind Sie in der Lage, qualifizierte kaufmännische Aufgaben zu übernehmen. Sie erhalten das Knowhow, Mitarbeiter zu führen und betriebliche Prozesse unter betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu analysieren, planen, organisieren und zu überwachen.
Die Qualifikation der*des “Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen“ baut auf Fertigkeiten und Kenntnissen von Berufen im Gesundheitswesen mit anschließender Praxiserfahrung auf und ist eine staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung. Der Abschluss ermöglicht Ihnen in vielen Bundesländern den Übergang in den hochschulischen Bereich.
Die Prüfung wird vor der Ärztekammer Schleswig-Holstein als zuständige Stelle abgelegt und besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Prüfungsteil.
Prüfungsgebühr finden Sie in unserer Gebührensatzung.
Schriftliche Prüfung
- Die Prüfungsteile beziehen sich auf die sechs Handlungsbereiche.
- Bearbeitungsdauer insgesamt 600 - 630 Minuten
- Aufgabenform: Multiple Choice und Textfragen
- Mit der Anmeldung zur Prüfung sind folgende Nachweise einzureichen:
- Prüfungszeugnis oder Urkunde des Ausbildungsberufes (z.B. Arzthelferin, MFA)
- Tätigkeitsnachweis über erforderliche Berufspraxis
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt erst nach Vorlage der vorgenannten Nachweise!
- Anmeldeschluss: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Mündliche Prüfung
- Präsentation
- Themenstellung muss sich auf einen frei wählbaren Handlungsbereich und dem Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal" beziehen
- Kurzbeschreibung des Themas muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular eingereicht werden
- Dauer: 10 Minuten
- Fachgespräch (anschließend)
- Einen Ablaufplan un den Vordruck zur Anmeldung des Themas der Präsentation finden Sie unter "Weitere Informationen"
Termine: Die aktuellen Termine der Prüfungen finden Sie hier.