FAQ - Ärztliche Weiterbildung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Ärztliche Weiterbildung direkt beantwortet.

Wer darf mich weiterbilden?

Kann ich meine Weiterbildung auch in Teilzeit absolvieren?

Wann wird eine Weiterbildung in Vollzeit anerkannt?

Kann ich die Namen der Prüfer erfahren?

Wann darf ich mich zur Prüfung anmelden?

Wann wird dann voraussichtlich meine Prüfung stattfinden?

Was kostet eine Prüfung?

Kann ich abgeleistete Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsabschnitte schon vor dem endgültigen Antrag auf Zulassung zur Prüfung durch die Ärztekammer bewerten lassen?

Ab wann kann ich mit einer Weiterbildung beginnen?

Sind die Kriterien der Weiterbildung in allen Bundesländern gleich?

Müssen die Antragsunterlagen im Original eingereicht werden oder genügen diese als beglaubigte Kopien?

Beglaubigungen

Wie lang muss ein Weiterbildungsabschnitt mindestens sein?

Welche Gebiete gelten als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung?

Wie oft muss ich Eintragungen im eLogbuch vornehmen und diese von meinem Befugten bestätigen lassen?

Müssen alle Weiterbildungsbefugten die Kompetenzen im eLogbuch bestätigen?