Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema "Arztausweis".
Muss ich sofort einen neuen Arztausweis beantragen?
Nein, der vorhandene Ausweis bleibt bis zum Ablaufdatum gültig. Es wird aus praktischen Gründen aber empfohlen, den neuen Arztausweis zu beantragen.
Was kostet der Arztausweis?
Der Arztausweis kostenfrei.
Muss ich den Papierausweis zurücksenden?
Nein, aber wir bitten darum, ihn ungültig zu machen (z. B. den Text durchstreichen, den Ausweis lochen oder eine Ecke abschneiden).
Wenn ich den Arztausweis beantragt habe, wird mir der neue Ausweis automatisch zugesandt?
Ja, der Ausweis wird Ihnen automatisch durch die Herstellerfirma zugesandt.
Wie lange dauert die Zustellung nach Antragstellung?
Der Arztausweis wird Anfang eines Monats produziert und versandt.
Wenn der neue Arztausweis abgelaufen ist, kann er verlängert werden?
Nein, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ich habe eine zeitlich begrenzte Berufserlaubnis (§ 10 BÄO). Was passiert nach Ablauf mit meinem Arztausweis?
Der Arztausweis verliert nach Ablauf der BÄO seine Gültigkeit. Wir werden Sie rechtzeitig (zwei Monate vor Ablauf der BÄO) auf die einzureichende Verlängerung per Brief aufmerksam machen. Bitte reichen Sie die Verlängerung zeitnah ein.
Muss ich den Erhalt meines neuen Arztausweises bestätigen?
Ja. Den Erhalt bestätigen Sie entweder telefonisch, am besten aber mit Ihrem aktuellen Zugangscode über das Ärztekammer-Informationssystem (AKIS).
Muss ich nach Ablauf der Gültigkeit (10 Jahre) den Arztausweis neu beantragen?
Ja. Bitte beantragen Sie den Ausweis erneut mit einem aktuellen Foto.