
Handlungsempfehlung zur Verordnung und Abgabe von Benzodiazepinen veröffentlicht
Bad Segeberg, 31. März 2025. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und die Apothekerkammer Schleswig-Holstein haben eine neue Handlungsempfehlung zur Verordnung und Abgabe von Benzodiazepinen und deren Analoga erarbeitet. Ziel dieser Empfehlung ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit diesen verschreibungspflichtigen Medikamenten zu stärken, das Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit zu minimieren und eine sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Benzodiazepine werden vor allem zur Behandlung von Angst-, Spannungs- und Störungszuständen sowie in bestimmten medizinischen Einzelfällen eingesetzt. Sie bergen jedoch ein erhebliches Risiko für Abhängigkeit und Nebenwirkungen, insbesondere bei längerer Anwendung. Die neue Handlungsempfehlung gibt Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie weiteren Fachkräften klare Vorgaben für die sichere Verordnung dieser Arzneimittel.
Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, betont:
„Mit der Handlungsempfehlung möchten wir einen verantwortungsbewussten Einsatz von Benzodiazepinen unterstützen. Die Empfehlungen unterstützen Ärztinnen und Ärzte dabei, eine ausgewogene Abwägung zwischen therapeutischem Nutzen und potenziellen Risiken vorzunehmen. Die Verordnung von Benzodiazepinen sollte stets mit großer Sorgfalt erfolgen und individuell abgestimmt sein. Besonders wichtig ist die Aufklärung der Patientinnen und Patienten über die Risiken und Alternativen. Ärztinnen und Ärzte haben eine besondere Verantwortung, Missbrauch und Fehlgebrauch zu verhindern. Dazu gehört es, unnötige Verschreibungen zu vermeiden, die Verordnung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls eine Ausschleichtherapie zu begleiten. Letztlich muss das Ziel sein, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu behandeln, ohne ihnen langfristige gesundheitliche Risiken zuzufügen.“
Die Handlungsempfehlung enthält unter anderem klare Vorgaben zur Indikation, zur Dauer der Anwendung und zur patientengerechten Aufklärung über Risiken und Alternativen. Sie betont zudem die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und weiteren Fachkreisen, um eine sichere
Die vollständige Handlungsempfehlung ist unter https://www.aeksh.de/media/1720 abrufbar.