07. Juli 2023
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„Krankenhausreform nicht auf dem Rücken der Patienten und Beschäftigten austragen.“

Zahlreiche Klinikinsolvenzen in Deutschland zeigen, dass die Finanzierung der Krankenhäuser reformiert werden müsse. „Deswegen ist es grundsätzlich richtig, dass die Krankenhausreform eine Ergänzung des Fallpauschalen-Systems durch Vorhaltepauschalen vorsieht. Bis zur Umsetzung werden aber mindestens zwei Jahre vergehen. Zumal derzeit noch nicht mal eine konkrete Ausgestaltung der Pläne vorliegt. Durch die hohe Inflation und die gestiegenen Energiepreise haben die Krankenhäuser aber jetzt akute finanzielle Probleme, für die es keine angemessene Gegenfinanzierung gibt. Wir sind Zeuge einer Zeit, in der sich die wirtschaftliche Lage der Kliniken von Woche zu Woche zuspitzt. Die Krankenhäuser stehen mit dem Rücken zur Wand. Deswegen unterstützen wir die Forderung der Länder und der Krankenhausgesellschaft nach einem Vorschaltgesetz mit konkreten finanziellen Hilfen, das die wirtschaftliche Lage der Klinken kurzfristig stabilisiert, und appellieren an die Bundestagsabgeordneten unseres Landes, sich für die Verabschiedung eines Vorschaltgesetzes zur Krankenhausreform einzusetzen “, betont der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Prof. Henrik Herrmann.

Ebenso müsse die Krankenhausplanung in Hand der Länder bleiben. „Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein brauchen wir individuelle, regionale Strategien zur Versorgungssicherstellung und ärztlichen Fachkräfteentwicklung“, mahnt der Ärztekammerpräsident. „ Die verantwortungsbewußte Gestaltung stationärer Versorgungsstrukturen durch die regionale Krankenhausplanung unter Einbeziehung der Selbstverwaltung hat sich bewährt und darf nicht durch starre, bundeseinheitliche Kopplung von Leistungsgruppen und Level überreguliert werden.

Eine vollständige Streichung aus der geplanten Krankenhausreform fordert der Ärztekammerpräsident in Bezug auf die Planungen, die ärztliche Weiterbildung an den sogenannten Level Ii-Krankenhäusern zu zentrieren. „Die ärztliche Weiterbildung fällt nicht in den Kompetenzbereich der Bundesregierung! Ärztliche Weiterbildung liegt in der Zuständigkeit der Landesärztekammern auf Grundlage der jeweiligen Landesgesetze! Wir Ärztekammern verfügen über die langjährige Expertise in der ärztlichen Weiterbildung. Der Bund sollte es tunlichst lassen, sich in die ärztliche Selbstverwaltung einzumischen. Viele für die ärztliche Weiterbildung wichtigen Fachbereiche werden an den Level Ii-Krankenhäusern nicht abgebildet. Das hätte zur Folge, dass junge Ärztinnen und Ärzte weder die Notfallversorgung noch spezialisierte Medizin kennenlernen. Ein Großteil der Weiterbildungsplätze für Ärztinnen und Ärzte ginge uns verloren. Wir wären dann nicht mehr in der Lage, den so dringend benötigten medizinischen Nachwuchs zu gewinnen, geschweige denn adäquat aus- und weiterzubilden.“

Prof. Herrmann betonte, dass die Ärztekammer weiterhin bereit sei, eine umfassende Krankenhausreform zu unterstützen. „Es darf aber nicht passieren, dass der Bundesgesundheitsminister seine Reformideen durchpeitscht und in Kauf nimmt, dass die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten und die Arbeitsbedingungen unserer Ärztinnen und Ärzte schlechter werden. Gerade in Schleswig-Holstein mit seinen ländlichen Regionen müssen wir im Sinne der Patientinnen und Patienten darauf achten, dass neue Strukturen gut durchdacht werden, damit es nicht zu Versorgungslücken kommt.“