23. Januar 2025
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Ministerium und Ärztekammer vereinbaren Kompetenzzentrum Justizgutachten für zielgerichtete Vermittlung von psychologischen Sachverständigen

23. Januar 2025. KIEL/BAD SEGEBERG. Das Ministerium für Justiz und Gesundheit und die Ärztekammer Schleswig-Holstein haben die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJ) vereinbart. Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken und der Präsident der Ärztekammer Henrik Herrmann haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. 

Justizministerin von der Decken erläutert: „Psychologische oder psychiatrische Sachverständige leisten mit ihren Gutachten einen sehr wertvollen Beitrag für den justiziellen Alltag. Die Bewertung der Schuldfähigkeit, Prognoseentscheidungen im Justiz- und Maßregelvollzug, die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen sowie Entscheidungen, die das Umgangsrecht oder eine Kindeswohlgefährdung betreffen, sind Beispiele dafür. Alle Justizzweige sind auf zeitnah verfügbare psychologische und psychiatrische Sachverständige angewiesen. Mit dem Kompetenzzentrum wollen wir Justiz und Sachverständige einfacher zueinander bringen.“

Das Kompetenzzentrum soll bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein organisatorisch angesiedelt und im ersten Halbjahr 2025 eingerichtet werden. Konkret soll damit eine Vermittlungsstelle entstehen, die mit ihrer Serviceleistung dazu beiträgt, Sachverständige an die Justiz zu vermitteln. 

Ärztekammerpräsident Henrik Herrmann betont: „Alle schleswig-holsteinischen Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen das zukünftige Angebot freiwillig in Anspruch nehmen können. In der Praxis müssen diese dann nicht mehr selbst auf die oftmals mühevolle Suche nach Sachverständigen gehen, sondern sollen durch das Kompetenzzentrum aktuell zur Übernahme des Auftrages zur Verfügung stehende Sachverständige im jeweiligen Fachgebiet vorgeschlagen bekommen.“

„Eine rasche Unterstützung durch qualifizierte Sachverständige kann die Justiz entlasten und damit auch zur Sicherheit im Land beitragen“, ergänzt Ministerin von der Decken. „Mein Dank gilt der Ärztekammer für die großartige Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit. Zudem danke ich den Mitgliedern der Projektgruppe für die Erarbeitung des Konzepts des Kompetenzzentrums“ so von der Decken.

Zur Beschleunigung der Verfahren und Qualitätssicherung der Gutachten müssen qualifizierte Sachverständige für Behörden gut und schnell erreichbar sein.

Doch schon seit Jahren herrscht für den Bereich der Justiz ein erheblicher Mangel an psychologischen und forensisch erfahrenen psychiatrischen Gutachterinnen und Gutachtern. Die Suche nach geeigneten Gutachterinnen und Gutachtern ist aufwändig und bindet in der Justiz viel Zeit und Arbeitskraft. Zur Erarbeitung von Lösungsansätzen für Schleswig-Holstein ist im Ministerium für Justiz und Gesundheit im November 2023 daher eine interdisziplinäre Projektgruppe „Gutachten“ mit Fachleuten aus Justiz, Psychiatrie und Psychologie eingesetzt worden. Auf Empfehlung der Projektgruppe hat sich das Justizministerium den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Justizgutachten bei der Schleswig-Holsteinischen Ärztekammer zum Ziel gesetzt, in dem unter anderem die Vermittlungsstelle von Sachverständigen für die Justiz eingerichtet werden wird. Zudem wird das Kompetenzzentrum Fortbildungen und interdisziplinäre Praxisaustausche organisieren und Maßnahmen zur Erhöhung der Gutachterkapazitäten anstoßen und koordinieren. Grundlage hierfür ist eine freiwillige Kooperation unabhängig tätiger psychologischer, psychiatrischer und psychotherapeutischer Sachverständiger, die an unterschiedlichen Standorten in Schleswig-Holstein arbeiten und beauftragt werden können. Bei der Ärztekammer soll für die Vermittlungsstelle des Kompetenzzentrums eine Personalstelle (Facharzt/Fachärztin Psychiatrie) geschaffen werden, die das Land anteilig mit 50.000 Euro im Jahr fördern will.