23. November 2024
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Statement zur Billigung der Krankenhausreform

Statement des Präsidenten der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Prof. Henrik Herrmann, zur Entscheidung des Bundesrats, die Krankenhausreform zu billigen.

Bad Segeberg, 22. November 2024. Nach wir vor halten wir eine Krankenhausreform für grundsätzlich richtig, aber nicht in der jetzigen Form. Der heutige Beschluss des Bundesrats markiert den Startschuss für eine unzureichende Krankenhausreform, deren Umsetzung schwer nachvollziehbar ist.

Trotz früherer Zusagen und mehrfacher Aufforderungen von Ländern und Fachgesellschaften hat die Bundesregierung bis zuletzt keine belastbare Simulation der Reformfolgen für einzelne Krankenhäuser und Regionen vorgelegt. Damit steuern wir nun quasi blind in eine neue Phase der Krankenhausplanung. Entscheidungen müssen getroffen werden, ohne dass die Konsequenzen ausreichend prognostiziert werden können. Insbesondere die Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein wird dadurch unnötig behindert, obwohl das Wissen um die möglichen Probleme vorhanden ist. Dies trifft letztlich sowohl die Beschäftigten im Gesundheitswesen als auch die Patientinnen und Patienten.

Die Einführung neuer Leistungsgruppen wird dazu beitragen, dass viele Kliniken ihre Leistungen nicht mehr erbringen können. Der Grund liegt in den hohen personellen Anforderungen, die in der Praxis oft nicht umsetzbar sind. Das kann insbesondere dort, wo dringend Krankenhäuser gebraucht werden, nämlich in den strukturschwachen Regionen, zu unnötigen Einschränkungen des medizinischen Angebots führen. Deswegen ist es wichtig, dass die Länder bei der Krankenhausplanung ausreichend Spielraum erhalten.

Gerade in Bezug auf die Weiterbildung appellieren wir dringend an die politisch Verantwortlichen, die Belange von Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht zu vernachlässigen. Bei der Umsetzung der Krankenhausreform muss sichergestellt werden, dass genügend Kliniken weiterhin die Voraussetzungen für die Facharztweiterbildung erfüllen können. Andernfalls drohen längere Weiterbildungszeiten durch häufige Arbeitsplatz- und Ortswechsel, was den bestehenden Fachkräftemangel verschärfen und für Patientinnen und Patienten zu längeren Wartezeiten führen könnte.

Auch bei den Regelungen der Vorhaltekosten raten wir dringend, dass die nächste Regierung nachjustiert. Um die Fehlentwicklungen des DRG-Systems wirksam zu korrigieren, ist es unerlässlich, nicht nur erbrachte Leistungen zu finanzieren, sondern auch die unterschiedlichen Vorhaltekosten. Das aktuell vorgesehene Modell der Vorhaltevergütung ist weiterhin zu stark an Fallzahlen gebunden und benachteiligt dadurch vor allem kleinere, unverzichtbare Krankenhäuser in ländlichen Gebieten.

Wir erwarten, dass die Krankenhausreform auch nach den anstehenden Neuwahlen auf Bundesebene weiterhin einen hohen Stellenwert bei der künftigen Bundesregierung hat. Die ab dem 1. Januar 2025 bereitgestellten Finanzhilfen werden den Kliniken zunächst eine kurzfristige Entlastung bieten. Eine langfristige Wirkung kann jedoch nur erzielt werden, wenn die nächsten Schritte zukünftig in einer engeren und konstruktiveren Zusammenarbeit als bisher zwischen Bund und Ländern realisiert werden.