Weichenstellung für die Zukunft: Kammerversammlung setzt auf Nachhaltigkeit
Bad Segeberg, 12. September 2022. Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind für schleswig-holsteinische Ärztinnen und Ärzte wichtige Themen. Zu ihren Aufgaben gehört auch, sich für den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens einzusetzen und die Verpflichtung, die Belange des Umweltschutzes im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu wahren. Zum einen sind die Mediziner die Ersten, die die Folgen der Klimakrise behandeln, wie zum Beispiel Hitze- oder Infektionskrankheiten. Zum anderen wirken sich Extremwetterereignisse und generelle Veränderungen der Umwelt auch auf die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte aus. Außerdem ist die Gesundheitsbranche selbst Verursacher von CO2-Emissionen.
Vor diesem Hintergrund haben die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein erstmals einen Beschluss zur Nachhaltigkeitgefasst mit dem Ziel, dass die Ärztekammer Schleswig-Holstein bei jeder Entscheidung, sowohl nach innen als auch nach außen, die Nachhaltigkeit zu beachten hat.
Zu den Maßnahmen zählt die gesamte Wertschöpfungskette von der Beschaffung, bis hin zur Technik, Verwaltung und zur Durchführung von Veranstaltungen.
„Die Kammerversammlung hat heute eine weitreichende Entscheidung gefasst, den wir als Vorstand der Ärztekammer begrüßen. Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden zum Leitmotiv in der schleswig-holsteinischen Ärztekammer“, kommentierte Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Henrik Herrmann den Beschluss der Kammerversammlung.
„Die Kammer-Mitarbeitenden haben bisher freiwillig nachhaltig gehandelt, jetzt entstehen zum ersten Mal verbindliche Regeln. Das wird die Compliance für umweltfreundliches Handeln erhöhen“, begrüßt auch Dr. Gisa Andresen, Vizepräsidentin der Ärztekammer, den Kammerbeschluss. Bereits bei der Sanierung des Kammergebäudes und dem Neubau des Gästehauses wurde im Planungs- und Bauprozess auf Nachhaltigkeit geachtet, indem eine Fotovoltaik und Solarthermie installiert und eine Dachbegrünung angelegt wurde.
Die Kammerversammlung – das Parlament der schleswig-holsteinischen Ärzte
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein besteht aus 70 gewählten Mitgliedern. Die wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte aus Schleswig-Holstein wählen die Mitglieder der Kammerversammlung auf die Dauer von fünf Jahren. Die Kammerversammlung beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten, wie Hauptsatzung, Wahl-, Beitrags-, Gebühren-, Berufs- und Weiterbildungsordnung, die Feststellung des Haushaltsplanes sowie die Entlastung des Vorstandes.