Gemäß Weiterbildungsordnung vom 25.5.2011 (Übergangsbestimmungen)
Hinweis:
Sofern Sie Ihre Weiterbildung nach der alten Weiterbildungsordnung (2011) abschließen möchten, eine entsprechend befugte Person jedoch nur in der Befugtenliste nach der aktuellen Weiterbildungsordnung (2020) finden, rufen Sie bitte gerne in der Geschäftsstelle an. Eventuell können wir weitergehende Informationen erteilen.
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