WBO 2020

Mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung vom 5. Februar 2020 ist seit dem 1. Juli 2020 das elektronische Logbuch (eLogbuch) zum Erwerb einer Bezeichnung verpflichtend, wenn Sie

  • ab dem 1. Juli 2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen haben
  • oder den Erwerb einer Bezeichnung gemäß WBO 2020 anstreben

Hier finden Sie weitere Informationen zur Anwendung des eLogbuchs.

 

WBO 2011

  • Für Anträge zur Anerkennung von Facharztkompetenzen nach WBO 2011 gelten noch bis 30. Juni 2027 Übergangsbestimmungen: Sofern Sie vor dem 1. Juli 2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen haben, können Sie diese gemäß Übergangsbestimmungen noch bis zum 30. Juni 2027 gemäß den Bestimmungen der WBO 2011 abschließen.

Hier finden Sie das entsprechende Papierlogbuch (WBO 2011) und weitere Informationen.

 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch (04551 803 650) oder per E-Mail zur Verfügung (weiterbildung@aeksh.de).