FAQ - Ausbildung MFA und OTA

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema MFA- und OTA-Ausbildung direkt beantwortet.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen brauche ich als Ärztin oder Arzt um ausbilden zu können?

Kann die EQ-Zeit auf die Ausbildungszeit angerechnet werden?

Verträge

Muss sich mein Arbeitgeberin bzw. mein Arbeitgeber (AG) an den Tarifvertrag halten?

Was muss ich bei der Einstellung einer oder eines Auszubildenden beachten?

Wie viele Ausfertigungen des Ausbildungsvertrages muss ich an die Ärztekammer senden?

Wie lange dauert die Probezeit?

Wie hoch ist die monatliche Ausbildungsvergütung der Auszubildenden?

Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit bei Auszubildenden?

Ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich?

Wann endet meine Ausbildung?

Welche Kündigungsfristen habe ich als Auszubildende?

Kann ich meine Ausbildung in einer anderen Praxis fortsetzen?

Wie kann ich meine Ausbildung verkürzen?

Berufsschule

Wie wird die Berufsschulzeit auf die Wochenarbeitszeit angerechnet?

Wie kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber entscheiden, in welche Berufsschule die oder der Auszubildende geht?

Wie oft geht die oder der Auszubildende in die Berufsschule?

Prüfung

Wer meldet die Auszubildende bzw. den Auszubildenden zur Prüfung an?

Werde ich vor der Abschlussprüfung von der Arbeit freigestellt?

Informationen zu den Online-Plattformen

Was ist das AKIS (Das Ärztekammer-Informations-System)

Was ist die Lern- und Kommunikationsplattform?