Für die Anmeldung zur Prüfung sind die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Auszubildenden verantwortlich.
Folgende Verfahren existieren zurzeit:
Zwischenprüfung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Abschlussprüfung Sommer
Ein Versand der Anmeldungen an die Berufsschulen erfolgt nicht. Die Anmeldung ist veröffentlicht auf der Homepage der Ärztekammer. Diese wird ausgedruckt, dann vom Prüfling / Ausbilderin bzw. Ausbilder ausgefüllt und an die Ärztekammer zurückgesandt.
Abschlussprüfung Winter
Die Anmeldungen werden nicht versandt. Der Prüfling muss sich selbstständig anmelden. Das Anmeldeformular wird vom Prüfling / Ausbilderin bzw. Ausbilder ausgefüllt und an die Ärztekammer gesandt. Anmeldung unter "Verträge und Formulare" zum Download.
Die Anmeldungen für die Sommerprüfung müssen bis spätestens 15.02., die Anmeldungen für die Winterprüfung bis spätestens 30.08. bei der Ärztekammer eingereicht werden.