Mitgliedschaft
Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind alle Ärztinnen und Ärzte, die in Schleswig-Holstein ärztlich tätig sind oder ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben und keine ärztliche Tätigkeit ausüben. Jedes Kammermitglied ist dazu gemäß HBKG verpflichtet, sich bei der Ärztekammer anzumelden und ihr bestimmte persönliche Daten sowie die Art der Berufstätigkeit mitzuteilen.
Während der Mitgliedschaft sind Änderungen der Meldedaten mitzuteilen, zum Beispiel Namensänderungen oder der Wechsel von Wohn- oder Dienstanschrift. Anmeldungen und Änderungsmitteilungen sind innerhalb eines Monats ab Beginn der Mitgliedschaft oder nach Eintritt der Änderung vorzunehmen.
Unter den entsprechenden Links finden Sie alle weiteren notwendigen Informationen.