Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/-in
Sie möchten delegationsfähige Leistungen in der ambulanten Praxis selbstständig übernehmen und den Arzt dadurch entlasten? Durch das Absolvieren dieser Weiterbildung tragen Sie dazu bei, die qualitativ hochwertige ambulante Versorgung zu sichern.
Die Termine der einzelnen Module zur Weiterbildung "Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/-in" finden Sie hier.
Ab 2024 bieten wir vermehrt Seminare nur einmal im Jahr an. Diese betreffen auch den prüfungsrelevanten Teil. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung der Weiterbildung.
Mit der Absolvierung der Weiterbildung zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin erlangen Sie zusätzlich das Fachzertifikat Ambulante Versorgung älterer Menschen und das Fachzertifikat Patientenversorgung und Koordination. Diese Zertifikate können Sie bei der Akademie beantragen. Die Gebühr beträgt je Zertifikat Euro 30,00.
Informieren Sie sich über:
Inhalte und Stundenverteilung
1. Theoretische Fortbildung
Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild
- Hausbesuche und Versorgungsmanagement Verfahrensabläufe und Instrumente
10 Ustd.
Medizinische Kompetenz (Prüfungsrelevante Themen)
- Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis
20 Ustd.
- Geriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im Alter
20 Ustd.
- Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten
Palliativmed. Zusammenarbeit und Koordination
16 Ustd.
- Psychosomatische und psychosoziale Versorgung
16 Ustd.
- Grundlagen der Ernährung
20 Ustd.
- Grundlagen der Arzneimittelkunde und -versorgung älterer Menschen
8 Ustd.
- Modernes Wundmanagement
10 Ustd.
- Grundlagen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
20 Ustd.
- Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen
20 Ustd.
- Rechtliche und Telemedizinische Grundlagen
15 Ustd.
Kommunikation und Dokumentation
- Professionelles kommunizieren und motivieren
16 Ustd.
- Medizinische Dokumentation/Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien
10 Ustd.
2. Fachzertifikat Notfallmanagement/Grundlagen 20 Ustd.
3. Praktische Fortbildung 50 Ustd.
- Die praktische Fortbildung findet in Form von Hausbesuchen sowohl in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- und Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen statt. Jeder Hausbesuch ist zu dokumentieren und wird mit 30 Minuten angerechnet, davon 4 mit jeweils einer ausführlichen Falldokumentation und Kurzbeschreibung, diese werden mit 6 Stunden auf die praktische Fortbildung angerechnet.
Die Vorlagen zur Falldokumentation und Hausbesuchsprotokoll finden Sie im Download-Bereich.
Dauer und Gliederung
Der Stundenumfang richtet sich nach der Dauer der bisherigen Berufstätigkeit :
Dauer der
Berufstätigkeit |
Theoretische
Fortbildung |
Notfall-
Management |
Praktische
Fortbildung (Hausbesuche) |
weniger als 5 Jahre |
200 Ustd. |
20 Ustd. |
50 Std. |
weniger als 10 Jahre |
170 Ustd. |
20 Ustd. |
30 Std. |
mehr als 10 Jahre |
150 Ustd. |
20 Ustd. |
20 Std. |
Bei Nachweis über einen qualifizierten Abschluss nach dem Krankenpflegegesetz und mindestens 4 Jahren Tätigkeit in diesem Beruf innerhalb der letzten 10 Jahre, reduziert sich die theoretische Fortbildung auf 80 Ustd. + 20 Ustd. Notfallmanagement.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildung ist ein qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder zur/zum Arzthelfer/in oder nach dem Pflegeberufegesetz/Krankenpflegegesetz. Darüber hinaus müssen mindestens drei Jahre Berufstätigkeit in einer hausärztlichen Praxis nachgewiesen werden.
Modulkonzept und Blockweiterbildung/Bildungsurlaub
Unser Fortbildungsangebot ist entsprechend eines Modulkonzeptes flexibel aufgebaut. Ein Einstieg jederzeit und mit frei wählbaren Seminaren möglich.
Anrechenbare Seminare sind entsprechend gekennzeichnet.
Seminargebühr
Die Seminargebühren entnehmen Sie bitte den einzelnen Seminarausschreibungen.
Prüfung & Prüfungsgebühr
Prüfungsvoraussetzung: Mindestens drei Jahre Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder fachärztlichen Praxis
Schriftliche Prüfung
- Die Lernerfolgskontrolle gilt als bestanden, wenn 70 % der Fragen richtig beantwortet wurden.
(Beschluss vom Ausschuss und Ständiger Konferenz Medizinische Fachberufe vom 11.12.2014)
Praktische Prüfung:
- 4 Falldokumentation (Anrechnung mit 6 UStd Falldokumentation) und Kurzbeschreibungen von Hausbesuchen (Anrechnung mit 30 Minuten je Hausbesuchsprotokoll)
- VERAH-Absolventen: Kurzbeschreibungen von 20 Hausbesuchen
Prüfungsgebühren
140,00 €
80,00 € (VERAH-Absolventen)
Prüfungstermine
Die Prüfung findet als Multiple Choice Prüfung statt und wird über unsere Lern- und Kommunikationsplattform durchgeführt. Wir bieten regelmäßig Prüfungstermine an. Diese sind hier online buchbar. Bitte reichen Sie zeitgleich, gerne als PDF, alle für die Zulassung zur Prüfung benötigten Nachweise und Falldokumentationen ein (gabriele.steens@aeksh.de).
Fortbildung VERAH
Für Teilnehmer/-innen der Fortbildung VERAH gelten folgende Prüfungsvoraussetzungen:
- Zwischen 5 und 10 Jahren Berufserfahrung
- 20 Ustd. aus dem Curriculum der NÄPA:
Grundlagen der Arzneimittelkunde und -versorgung älterer Menschen (8 Ustd.)
Häufige Krankeitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 Ustd.)
Psychosomatische und psychsoziale Patientenversorgung (16 Ustd.)
- oder
20 Ustd. aus dem Bereich VERAH plus
- Unter 5 Jahren Berufserfahrung
- zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen:
Arzneimittelversorgung 8 Ustd.
und
mind. 12 Ustd. aus weiteren Fortbildungsmodulen des theoretischen Teils
- 20 Hausbesuche (mit Dokumentation)
- Prüfung: siehe "Prüfung & Prüfungsgebühr"
Die Ergänzugsprüfung bezieht sich auf die von de Qualitfikation der VERAH nicht abgedeckten Inhalte.
Modellprojekt HELVER
Für Teilnehmer/-innen des Modellprojektes HELVER sind folgende Seminare anrechenbar:
- Modernes Wundmanagement / 10 Ustd.
- Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen / 24 Ustd.
- Professionell kommunizieren / 16 Ustd.
Kompetenzerhalt Nicht-ärztliche Praxisassistentin
Nach der Delegations-Vereinbarung (Stand: 1. Januar 2019) ist eine Wiederholung der Fortbildung im Notfallmanagement und Digitalisierung/Telemedizin alle drei Jahre verpflichtend. Das Seminar beinhaltet acht Stunden Notfallmanagement inklusive praktischer Übungen und acht Stunden Einsatz digitaler Technik. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Haus- und Fachärzte die Genehmigung für die Förderung und Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisasstenten behalten.
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