Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Jede und jeder hat das Recht über medizinische Maßnahmen, die an ihm durchgeführt zu werden, selbst zu entscheiden. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder auch im fortgeschrittenen Alter kann man jedoch in die Lage kommen, diese Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Die Patientenverfügung bietet eine Möglichkeit der Willenserklärung im Voraus.
In der Patientenverfügung kann jede und jeder in gesunden Tagen schriftlich festhalten, ob und welche medizinischen Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen durchgeführt werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, den eigenen Willen zu äußern. So wird das Selbstbestimmungsrecht auch in diesen Fällen gewahrt.
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Vorsorgevollmacht. In ihr kann man einer oder mehreren Personen die Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten übertragen für den Fall, dass man selbst an Entscheidungsfähigkeit einbüßt.
Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie sowohl nähere Erläuterungen als auch Textbausteine zur Zusammenstellung einer persönlichen Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Im Download-Bereich stellen wir Ihnen außerdem Broschüren des Bundesministeriums für Justiz zu diesem Thema zur Verfügung.