Psychosomatische Grundversorgung
Die Psychosomatische Grundversorgung ist eine Kurs-Weiterbildung, die u. a. Voraussetzung zum Erwerb der Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist.
Die Kurs-Weiterbildung besteht aus 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention und 30 Stunden Balintgruppenarbeit. Es ist darauf zu achten, dass die Balintgruppe kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten absolviert wird. Zum Nachweis ist die Vorlage der entsprechenden Kursbescheinigungen und die Bescheinigung über die abgeleistete Balintgruppenarbeit ausreichend.
Da es sich bei der Psychosomatischen Grundversorgung nicht um eine Qualifikation nach Weiterbildungsordnung und auch nicht um eine strukturierte curriculare Fortbildung gemäß Vorgaben der Bundesärztekammer handelt, wird hierüber kein weiterer Qualifikationsnachweis durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein ausgestellt.
Abrechnungsinformationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.