SMC-B Karte (Institutionskarte) für privatärztlich niedergelassene Mitglieder

Der ursprünglich geplante Beginn für die Verpflichtung zur Meldung zum elektronischen Verfahren zur Registrierung von Brustimplantaten wurde kurzfristig vom 01.01.2024 auf den 01.07.2024 verschoben. Ab dann müssen Mitglieder mit Kassenzulassung und auch alle privatärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte am elektronischen Verfahren des Implantateregisters Deutschland (IRD) teilnehmen.

Alle Mitglieder mit privatärztlicher Niederlassung benötigen für das elektronische Meldeverfahren einen Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) sowie eine Institutionskarte (SMC-B), mit der sich Praxen als berechtigte Teilnehmer an der TI identifizieren können. 
 
Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassungen erhalten die SMC-B Karte über die Kassenärztliche Vereinigung.

Mitglieder mit privatärztlicher Niederlassung müssen ihre ärztliche Tätigkeit von der zuständigen Ärztekammer bestätigen lassen, um diese Karte von der ausgebenden gematik zu erhalten.

Voraussetzung zur Beantragung einer SMC-B Karte ist der Besitz eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) und eine Erklärung über einen ausreichenden Deckungsschutz aus bestehender Berufshaftpflichtversicherung.

Die SMC-B Karte wird von dem Vertrauensdienstanbieter D-Trust ausgegeben.

Im Anschluss an den Antragsprozess bei der D-Trust, senden Sie bitte die ausgefüllte und unterschriebene Anzeige sowie den Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung per E-Mail unter mitglied@aeksh.de oder per Post zu.

Zusätzlich können Sie uns gerne im Upload Bereich des AKIS unter: https://akis.aeksh.de/dokumente/upload?abteilungID=1000168&kategorieID=1010039 die Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

Anleitung zur Beantragung einer SMC-B Karte (Institutionskarte) in wenigen Schritten:

  1.  Falls kein eHBA vorhanden ist, muss dieser als Voraussetzung zum Erhalt einer SMC-B Karte beantragt werden.
  2. Stellen Sie den Antrag auf eine SMC-B Karte beim Vertrauensdienstanbieter über das Antragsportal der D-Trust GmbH (Bundesdruckerei).
     https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/
  3. Füllen Sie die  Anzeige einer privatärztlichen Niederlassung aus, dazu nutzen Sie bitte unser digitales Formular.
  4. Senden Sie der Ärztekammer Schleswig-Holstein die Unterlagen zu. Die vorgelegte Selbstauskunft wird geprüft.
  5. Sie erhalten von der Ärztekammer Schleswig-Holstein ein Bestätigungsschreiben, welches Sie bitte per E-Mail an die gematik GmbH (kartenherausgabe@gematik.de) weiterleiten.
  6. Die gematik GmbH überprüft die eingereichten Unterlagen und gibt den Antrag bei der D-Trust GmbH frei. Der produzierte Ausweis wird Ihnen zugesandt.

Der Antragsprozess ist abgeschlossen. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 04551 8030 oder unter mitglied@aeksh.de zur Verfügung.