Verhältnismäßigkeitsprüfung

Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach § 1 Absätze 1 und 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 958/2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG)

Nach § 8 Absatz 3 i.V.m. § 6 Absatz 1 VHMPG hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Kammerversammlung Entwürfe von neuen oder Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zur Information der Öffentlichkeit in des Internet einzustellen und allen betroffenen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (ihren Standpunkt darzulegen).

Die Kammerversammlung wird am 27. März 2024 über Änderungen der Weiterbildungsordnung beschließen.

Zum Entwurf kann gerne eine Stellungnahme bis zum 26. März 2024 (Posteingang) an folgende Adresse übermittelt werden:
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Rechtsabteilung
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg