Ärztekammer Schleswig-Holstein warnt vor Überregulierung bei Krankenhausreform
Bad Segeberg, 17. Februar 2023.
Mit Blick auf die bevorstehende Krankenhausreform warnt die Ärztekammer Schleswig-Holstein vor einer Überregulierung. „Wir brauchen Flexibiliät, um Versorgungsrealitäten regional abbilden zu können. Dabei hat sich die verantwortungsbewusste Gestaltung stationärer Versorgungsstrukturen durch die regionale Krankenhausplanung unter Einbezug der Selbstverwaltung bewährt. Sie darf nicht durch starre bundeseinheitliche Kopplung von Leistungsgruppen und Level überreguliert werden. Das schadet der Versorgungsqualität“, sagt Prof. Dr. Henrik Herrmann.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist für die Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte im Land zuständig. Herrmann sorgt sich um einen Qualitätsverlust in der ärztlichen Berufsausübung: „Mit der Krankenhausreform muss Sorge getragen werden, dass genügend Raum für eine Patientenversorgung nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen bleibt und dass auch die jungen Ärztinnen und Ärzte weiterhin eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zu dringend benötigten Spezialistinnen und Spezialisten erhalten können. Bei einer radikalen Schrumpfung des Angebotsspektrums bis an die Grenze der Mindestnotwendigkeiten einer Versorgungssicherstellung drohen eklatante Nachwuchsprobleme medizinischen Personals.
Zudem mahnt die Ärztekammer an, dass es gerade in Flächenländern wie Schleswig-Holstein individuelle, regionale Strategien zur Versorgungssicherstellung und ärztlichen Fachkräfteentwicklung geben muss.