Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Technik noch nicht ausgereift
Bad Segeberg, 3. Januar 2023
Seit Januar dieses Jahres soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelben Papier ausgedient haben. Ab jetzt sind Arbeitgeber verpflichtet, die AU-Daten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Das gilt auch für Praxen und Kliniken mit Beschäftigten, sofern sie als Ärztin oder Arzt nicht selbst die AU-Bescheinigung für ihre Mitarbeitenden ausgestellt haben.
Das Ausstellen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läuft allerdings schon seit Oktober 2021. Doch noch immer holpert es im Ablauf. Prof. Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, sieht vor allem technische Probleme: „Ein Problem sind häufige Fehlermeldungen beim Versand. Auch dauert das derzeitige digitale Verfahren momentan noch länger als das Papierverfahren. Das liegt vor allem in der digitalen Signatur begründet. Es kann nicht Sinn und Zweck der Digitalisierung sein, dass Ärztinnen und Ärzte durch elektronische Hürden noch mehr Zeit von ihrer ohnehin knappen ärztlichen Behandlungszeit verlieren. Um das digitale Verfahren der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sinnvoll in die Praxisabläufe zu integrieren, bedarf es einer funktionierenden Telematikinfrastruktur und verbindlichen Fristen für Lieferung und Installation von IT-Komponenten.
Außerdem erleben Ärztinnen und Ärzte, dass die Patienten seitens der Krankenkassen nicht ausreichend informiert sind, dass sie den typisch gelben Zettel für die Krankschreibung beim Arbeitgeber nicht mehr benötigen. Das erfordert zusätzlichen Aufklärungsbedarf, der auch Zeit kostet.