Neuordnung der Krankenhausstrukturen: Bund und Länder müssen zügig in einen abgestimmten Dialog treten
Bad Segeberg, 9. Dezember.
Zum Vorschlag der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung erklärt Prof. Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein: „Im Finanzierungssystem des Gesundheitswesens stimmt die grundlegende Systematik nicht mehr. Deswegen ist eine Neuregelung der Krankenhausfinanzierung der richtige Weg. Insbesondere müssen die Fehlanreize, die durch das DRG-System geschaffen wurden, beseitigt werden. Dabei ist eine gesonderte Vergütung der sogenannten Vorhaltekosten zwar ein erster Schritt, der aber nicht ausreichen wird für eine nachhaltige Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten.
Für eine wirkliche Überwindung des Fallpauschalensystems müssen nicht nur die Pflegepersonalkosten, sondern auch alle notwendigen ärztlichen Personalkosten aus der direkten Patientenversorgung ausgegliedert und als Vorhaltekosten finanziert werden. Außerdem müssen die Länder die Investitionskostenfinanzierung verbessern. Die unzureichende Investitionsförderung der Länder ist eine der Hauptursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser und die knappe Personaldecke.
Dass für die jeweiligen Versorgungsebenen und Leistungsgruppen Struktur- und Personalvoraussetzungen vorgegeben werden sollen, die bundesweit einheitlichen Kriterien entsprechen, begrüßen wir. Das bietet die Chance für eine bessere Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs und mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten. Wichtig ist eine sinnvolle Qualitätsverbesserung und eine Stärkung der Patientensicherheit ohne bürokratischen Mehraufwand. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Vermehrung von Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) sowie die Leitung der integrierten ambulant / stationären Krankenhäuser durch qualifizierte Pflegefachpersonen kritisch.
Grundsätzlich ist es richtig, Krankenhausfinanzierung und -planung gemeinsam anzugehen. Beides gehört untrennbar zusammen. Es darf aber nicht nur bei einem Vorschlag bleiben. Die Neuordnung der Krankenhausfinanzierung und -versorgung muss auch schnell umgesetzt werden. Daher appellieren wir an Bund und Länder, auf Grundlage der Reformvorschläge zügig in einen Dialog zu treten, um ein abgestimmtes Handeln zu gewährleisten. Die Krankenhäuser stehen mit dem Rücken an der Wand. Sie brauchen dringend verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit.