Ärztekammer fordert Nachbesserungen am Krankenhausreformgesetz
„Unsere Kritik richtet sich vor allem gegen die Vorhaltevergütung. Diese Regelung greift zu kurz, um Fehlanreize durch das Fallpauschalen-System nachhaltig zu beseitigen“, sagt Prof. Doreen Richardt, Vizepräsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Eine faire Vergütung müsse nicht nur erbrachte Leistungen abdecken, sondern auch die unvermeidlich unterschiedlichen Vorhaltekosten, insbesondere für die patientennahe Personalausstattung.
Darüber hinaus fordert die Ärztekammer Schleswig-Holstein, die Belange von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung stärker zu berücksichtigen. „Die Leistungsgruppen in der Krankenhausplanung sollten sich konsequent an der Weiterbildungsordnung orientieren, um Engpässe auf dem Weg zur Facharztqualifikation zu vermeiden“, sagt Richardt. Es sei absolut nicht nachvollziehbar, dass ein Gesetz mit solch weitreichenden Auswirkungen auf das Gesundheitssystem ohne eine fundierte Auswirkungsanalyse in Kraft treten solle. „Die geplanten Änderungen bergen die Gefahr, die ohnehin angespannte Lage der Krankenhäuser weiter zu verschärfen und zentrale Versorgungsstrukturen zu gefährden.“