„Ärztliche Weiterbildung darf kein Abfallprodukt ärztlicher Tätigkeit sein.“
Bad Segeberg, 21. November 2023. Im Rahmen der Herbsttagung des schleswig-holsteinischen Landesverbands der Kinder -und Jugendärzte hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein auf die strukturellen Defizite in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht und auf eine Regelung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gepocht.
„Noch sind die Infektionszahlen niedrig, aber es steht eine Dreifachbelastung durch RS-, Influenza- und Coronaviren bevor. Und das möglicherweise in Verbindung mit Arzneimittel-Engpässen, Personalmangel und einem hohem Patientenaufkommen“, zeigte sich Dr. Gisa Andresen, Vizepräsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holstein, besorgt.
Nicht nur in den Notfallpraxen und Kinderkrankenhäusern herrscht Personalmangel, auch in den Kinderarztpraxen. „Hinzu kommt, dass es zu wenig ärztlichen Nachwuchs in den Spezialambulanzen wie der pädiatrischen Rheumatologie oder Kardiologie gibt“, sagt Andresen.
„Zur Sicherung der kinderärztlichen Grundversorgung ist es notwendig, dass angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin einen Teil der Weiterbildung in Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte durchführen. Allerdings gibt es dafür keine kostendeckende Finanzierung. Das muss sich ändern und auch in der Krankenhausreform widerspiegeln. Ärztliche Weiterbildung darf kein Abfallprodukt ärztlicher Tätigkeit sein. Sie muss kostendeckend erfolgen und als gesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden. Dazu ist es notwendig, dass die ärztliche Tätigkeit der sich in ambulanter Weiterbildung befindenden Ärztinnen und Ärzte und der Aufwand für die Weiterbildung selbst entsprechend gegenfinanziert werden.