
Grippeschutzimpfung auch im März noch sinnvoll – Ärztekammer ruft zur Impfung auf
Bad Segeberg, 19. März 2025. Auch im März kann eine Grippeschutzimpfung noch sinnvoll sein, um gegen Influenza geschützt zu sein. Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Grippeschutzimpfung nur im Herbst oder frühen Winter sinnvoll ist. Doch das ist ein Irrtum, wie Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, erklärt: „Die Grippewelle erreicht ihren Höhepunkt oft erst zwischen Januar und März, und Influenza-Viren können bis in den April oder sogar Mai hinein zirkulieren. Da der Impfschutz bereits nach 10 bis 14 Tagen voll wirksam ist, lohnt sich die Impfung auch jetzt noch.“
Herrmann betont, dass es um die Influenza, die sogenannte echte Grippe gehe, die oftmals mit einem grippalen Infekt verwechselt werde. „Eine Influenza geht einher mit einem schlagartig auftretenden hohen Fieber, sowie heftigen Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen. Insbesondere bei älteren Menschen, Schwangeren oder Personen mit chronischen Vorerkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann die Influenza zu schweren Verläufen führen. Aber auch gesunde Erwachsene und Kinder können betroffen sein. Die Impfung schützt nicht nur die geimpfte Person selbst, sondern auch das persönliche Umfeld. Zudem wird durch eine hohe Impfquote das Risiko verringert, dass sich das Virus weiterverbreitet – ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Risikogruppen und zur Entlastung des Gesundheitssystems.“
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein appelliert an diejenigen, die noch keine Grippeschutzimpfung erhalten haben: „Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und lassen Sie sich impfen. Es ist eine einfache, sichere und wirksame Maßnahme, um sich und andere zu schützen.“
Wo kann man sich impfen lassen?
Die Grippeschutzimpfung ist in vielen Hausarztpraxen erhältlich. Laut den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) wird sie besonders empfohlen für Menschen über 60 Jahren, aber auch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung sowie Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen.
Darüber hinaus sollten sich auch Personen mit erhöhter Gefährdung und/oder zahlreichen Kontakten zu Risikopersonen, wie zum Beispiel medizinisches Personal und Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopatienten gefährden können, impfen lassen. Zudem empfiehlt die STIKO die Grippeschutzimpfung auch für Schwangere: ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bereits ab dem 1. Drittel.