Von Tabus zu Taten

 Mit den sogenannten F-Diagnosen nach ICD-10 wie Sucht, Depression oder Essstörungen sind wir bei unseren Patienten regelmäßig konfrontiert. Auch Ärzte und Ärztinnen selbst sind betroffen. Eine Form der Hilfe bei Suchterkrankungen bietet das Interventionsprogramm der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Ein Beitrag von Dr. Victoria Witt.

Der Jahresbeginn war für viele Menschen Anlass für gute Vorsätze, neue Anläufe und den Versuch, alte Muster zu durchbrechen. Was aber, wenn es um mehr geht als einfache Lebensstiloptimierungen, sondern die psychische Gesundheit gefährdet ist? Es ist kein Geheimnis, dass viele Ärzte und Ärztinnen hohe Ansprüche an sich selbst stellen. Doch gerade dieser hohe Anspruch, gepaart mit beruflichen Belastungen wie Schlafmangel, Arbeitsstress und Konfrontation mit menschlichem Leid sowie strukturellen Widrigkeiten wie Arbeitsverdichtung und Bürokratie, bergen ein Risiko für die psychische Gesundheit. All dies kann dazu führen, dass kaum noch Freude empfunden wird oder ein Alkoholkonsum aus dem Ruder läuft. 

Psychische Erkrankungen sind in der Ärzteschaft weiter verbreitet, als viele glauben möchten. Wir reden nur ungern darüber – wer möchte schon vor Kollegen oder Vorgesetzten eingestehen, dass er oder sie nicht mehr kann, dass Angst, Depression oder gar Substanzmittelabhängigkeit das Leben bestimmen? Untersuchungen zeigen, dass unser Berufsstand überdurchschnittlich häufig betroffen sein kann (Braun et al., 2008; Beschoner, Limbrecht-Ecklundt & Jerg-Bretzke, 2019), obwohl es wenig belastbare Zahlen gibt. Bei einer Untersuchung von 90 psychologischen Gutachten zur Berufsunfähigkeit von Ärztinnen und Ärzten aus dem Versorgungswerk Nordrhein lag bei der Antragstellung beispielsweise ein deutlicher Schwerpunkt auf affektiven Störungen (56,7 %), gefolgt von neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (15,6 %) (Pach, 2013). Schizophrenie, wahnhafte Störungen oder psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen traten im Vergleich seltener auf. Dennoch bilden psychische Störungen einen großen Anteil der Diagnosen bei Berufsunfähigkeit von Ärztinnen und Ärzten.

Nach Schätzungen der Bundesärzte­kammer leiden etwa 7–8 % der deutschen Ärztinnen und Ärzte im Laufe ihres Lebens an einer behandlungsbedürftigen Sucht­erkrankung (Bühring, 2017). Auf Schleswig-Holstein heruntergebrochen entspräche dies circa 1.500 Ärztinnen und Ärzten. Häufigstes Suchtmittel ist dabei der Alkohol, gefolgt von Nikotin- und Benzodiazepinkonsum (Soukup, 2009). Dazu kommen hohe Prävalenzraten mit Beschreibung eines „Burnout“ in 4–20 % und klinisch relevanten Depressionen in 6–13 % der Fälle (Beschoner et al., 2019). Hinter diesen Prozentzahlen verbergen sich Kolleginnen und Kollegen, die täglich in unseren Kliniken und Praxen die Versorgung aufrechterhalten, während sie mitunter selbst innerlich verzweifeln und aus Scham oder Gründen des hohen Selbstanspruches oft erst spät selbst Hilfe suchen. 

Ein gutachterlich tätiger Kollege formulierte seinen Eindruck wie folgt: „Sobald es um sie selbst geht, haben unsere Kollegen manchmal ihre eigenen Vorstellungen, wie eine leitliniengerechte Behandlung aussehen soll.“ Sind Ärztinnen und Ärzte selbst betroffen, bagatellisieren sie mitunter Symptome, scheuen Hilfe von Kolleginnen und Kollegen und behandeln sich eigenständig. 

Ein weiteres Puzzleteil unter den Risikofaktoren bildet der Zugang zu Substanzen: Unser Berufsstand hat im Berufsalltag leichten Zugang zu Medikamenten. Was tun, wenn die Nacht zu kurz, der Dienst zu lang und der Druck zu hoch ist? Es können Tabletten wie Sedativa sein, die solche Probleme lösen sollen. Oder ganz ohne Apotheke ein Schluck Alkohol als Hilfsmittel zum Abschalten, mit dem eine Spirale 
der Sucht beginnt. Im Verlauf kommen dann Ängste vor Stigmatisierung, vor Verlust des Arbeitsplatzes oder gar der Approbation dazu. Studien zeigen, dass stigmatisierte Erkrankungen wie psychische Probleme, Substanzmissbrauch oder chronische Schmerzen aus Gründen der Scham und Selbststigmatisierung von Ärzten oft lange verdrängt werden (George, Hanson & Jackson, 2014).
 

 


Podcast des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes
Staffel 5 - Folge 32 
Adipositas: Was das Leben mit Übergewicht bedeutet

Über die Autorin
Dr. Victoria Witt ist Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie MSc in Public Health. Sie ist im Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein und im Verwaltungsrat des Versorgungswerkes aktiv. Das Thema mentale Gesundheit beschäftigt sie nicht nur aus klinisch-wissenschaftlicher und berufspolitischer Perspektive, sondern auch persönlich im Bezug auf das Thema Essstörungen und Adipositas. Als Autorin hat sie ein Buch zum Thema Adipositas-Operationen geschrieben (ISBN: 978-3432118222) und berichtet darüber unter anderem im Pod­cast des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblattes in der Folge: „Adipositas: Was das Leben mit Übergewicht bedeutet“.

Ich würde mich über Ihre Erfahrungen und Meinungen zu dem Thema freuen! Außerdem möchte ich Sie hinweisen auf die Webseite https://psu-helpline.de/.
Der gemeinnützige Verein bietet Mitarbeiter*innen und Verantwortlichen des Gesundheitswesens Beratung per Telefon oder Mail bei besonderen Belastungssituationen und schwerwiegenden Ereignissen.


Eigene und Patientenbehandlung im Spannungsfeld
Während meiner eigenen Tätigkeit in der Psychiatrie und Psychotherapie, aber auch durch die Ehrenämter in Versorgungswerk oder Ärztekammer, komme ich gelegentlich in Berührung mit Fällen von Kolleginnen und Kollegen, die lange gezögert haben, als Helfende selbst adäquate Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich würde mir wünschen, dass jede und jeder einzelne von uns im Bedarfsfall offen für Hilfe ist und wir frei von Stigmatisierung einander bereit sind zu helfen.  Interessant fand ich während einer einjährigen Berufstätigkeit in Großbritannien die Regel, dass Ärztinnen und Ärzte sich selbst keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen durften. Die „good medical practice“ erforderte, dass wir uns in die Hände von Kolleginnen und Kollegen begeben, wenn wir krank sind. Ein Ansatz, der hierzulande auf Skepsis stoßen mag, da wir doch gewohnt sind, mit dem Arztausweis auf fast sämtliche verschreibungspflichtige Mittel zugreifen zu können (erschwert nur bei Betäubungsmitteln). Dennoch könnte der Ansatz zum Umdenken anregen. Denn wer nicht die Möglichkeit hat, sich selbst in scheinbarer Anonymität zu helfen, ist möglicherweise eher bereit, „offiziell“ ärztliche Hilfe zu suchen. Eine unangenehme Vorstellung? Vielleicht. Aber möglicherweise ein Ansatz, der langfristig schützt.

Unsere psychische Gesundheit hat nicht nur individuelle, sondern auch institutionelle Auswirkungen. Studien zeigen, dass ein schlechter psychischer Gesundheitszustand von Ärztinnen und Ärzten unmittelbar die Qualität der Patientenversorgung beeinflussen kann (Beschoner et al., 2019). Ausgebrannte, depressive oder suchtkranke Ärztinnen und Ärzte können die erforderliche Aufmerksamkeit, Empathie und Therapiequalität womöglich nicht in vollem Umfang erbringen. Somit ist die Fürsorge für unsere eigene Gesundheit auch ein Gebot der Patientensicherheit.

Komplexität und Salutogenese 
Zugleich sind die Pathogenese und Salutogenese komplex. Eine qualitative Katamnese von Zwack et al. (2012) zeigt wie eingangs angedeutet, dass lange Arbeitszeiten, gesundheitspolitische Restriktionen und biografische Leistungsskripte dazu beitragen, dass Ärztinnen und Ärzte psychisch erkranken. Salutogenetisch entscheidend ist der Ausbau von Selbstfürsorge und außerberuflichen Ressourcen. Oder weniger wissenschaftlich gesagt: wer seine Batterien nicht auflädt, droht sich irgendwann leer zu fühlen.

Ebenfalls komplex ist der erwähnte Aspekt der Stigmatisierung. Bezogen auf das Thema Sucht sind historische Strukturen vorbeschrieben. Für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte gab es kaum Verständnis, geschweige denn adäquate Hilfen. Sie wurden „exmittiert“ und als „schwarze Schafe“ betrachtet (Mäulen, 2022). Aber das Rad hat sich weitergedreht und es hat sich für Suchtprobleme ein differenziertes Hilfesystem entwickelt: mit Ansprechpartnern, Interventions-, Entgiftungs- und Entwöhnungsprogrammen.

Interventionsprogramm
Ein wichtiger Baustein in dieser Hilfe­land­schaft ist das Interventionsprogramm (IVP) der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Bereits seit 1985 existiert die Beratende Kommission Sucht und Drogen (BKSD), um Ärztinnen und Ärzten mit Abhängigkeitsgefährdungen oder -erkrankungen niedrigschwellig Hilfe anzubieten. Seit 2011 gibt es das Interventionsprogramm, das über diese initiale Hilfe hinausgeht und eben nicht, wie von vielen befürchtet, gleich einen Verlust der Approbation bedeuten muss. Es handelt sich um ein strukturiertes, mehrstufiges Verfahren, bei dem sich Betroffene an die BKSD unter dem Vorsitz von Dr. Peter Hans Hauptmann wenden können. Aber auch Angehörige, Freunde oder Mitteilungen in Strafsachen können einen Hilfebedarf anzeigen.

Mittlerweile bieten fast alle deutschen Ärztekammern ähnliche Interventionsprogramme an. Dennoch gab es bisher rechtliche Grauzonen, die für Unsicherheit sorgten. Dank des Engagements von Dr. Carsten Leffmann, dem jüngst verabschiedeten ärztlichen Geschäftsführer der Ärztekammer Schleswig-Holstein, konnte im Austausch mit einer bundesweiten Arbeitsgruppe und in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste nun eine schriftliche Vereinbarung erarbeitet werden, die dem Interventionsprogramm mehr Rechtssicherheit und Verbindlichkeit verleiht. In der Ärztekammerversammlung im November 2024 wurde dem Entwurf mit großer Mehrheit zugestimmt. Das signalisiert Betroffenen: Wir stehen hinter euch und möchten weiterhin Hilfe auf solider Basis anbieten. Ein wichtiger Schritt.

Psychische Erkrankung erkennen und darüber sprechen
Doch damit ist das Problem nicht gelöst. An die Betroffenen heranzutreten, ist nach wie vor schwierig. Insbesondere für Außenstehende kann es herausfordernd sein, psychische Beschwerden zu detektieren. Hilfreich ist beispielsweise im Kontext des Arbeitsplatzes die Hinweis-Checkliste, die im September 2024 bei einem Fachforum der Ameos Klinika Lübeck zu „Perspektiven: Arbeit und Psyche“ vorgestellt wurde. Um psychisch kranke Mitarbeitende zu erkennen, soll beispielsweise auf allgemeine Veränderungen, veränderte Kontaktgestaltung, nachlassende Arbeitsleistungen, Rückzug, Verwahrlosung oder erhöhte Emotionalität geachtet werden. Wer solche Veränderungen sieht, sollte sie nicht einfach ignorieren. Auf privater oder kollegialer Ebene können beispielsweise für Alkohol einfache Gesprächsleitfäden, wie die im ärztlichen Manual der BZgA und der Bundesärztekammer empfohlene Praxis, zuerst um Erlaubnis zu bitten, bevor man das Thema Alkohol anspricht, hilfreich sein (BZgA & Bundesärztekammer, 2021). Klingt banal, kann aber den entscheidenden Unterschied zwischen erdrückendem Schweigen und entlastendem Gespräch darstellen. Im professionellen Kontext kommen betriebliche Fürsorgegespräche, betriebliche Suchthilfe oder Stufengespräche zur Prüfung von Veränderungsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit in Betracht.

Offen über psychische Erkrankungen zu sprechen, fällt nicht leicht. Doch es gibt Betroffene, die damit in die Öffentlichkeit gehen, etwa die Gruppe „Selbst betroffene Profis“ innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störungen oder die internationalen Ärzte bei den Anonymen Alkoholikern (IDAA). Hier zeigen Betroffene, wie wertvoll ein offener Umgang sein kann. Tatsächlich gibt es sogar berühmte Beispiele, 
wie selbst von psychischer Erkrankung betroffene Helfende spannende Ideen oder gar erfolgreiche Therapien für die Allgemeinheit entwickelt haben. Wie Arzt Olivier Ameisen mit der Idee einer suchthemmenden Wirkung von Baclofen (Ameisen, 2005). Oder Psychologin Marsha Linehan als Entwicklerin der dialektischen behavioralen Therapie als wirksames Angebot für Millionen Menschen mit emotional instabiler Persönlichkeitsstörung (Linehan, 2021). 
In Bezug auf das Hilfsangebot von Ärztekammern, wie dem Interventionsprogramm, gibt es jedoch auch die Perspektive, dass Hilfen nicht generell über die Kammer laufen sollten, um die Hemmschwelle weiter zu senken und die Angst vor Approbationsverlust zu reduzieren (Grosse, 2017). Mit einer Kultur, die Schwächen auch bei Expertinnen und Experten zulassen kann, ohne diese zu verurteilen, kann Offenheit gewonnen und Scham reduziert werden, sodass es besser gelingt, Hilfsangebote zu vermitteln.

Notwendigkeit struktureller Änderungen
Neben individuellen Schritten müssen wir auch strukturelle Veränderungen ins Auge fassen. Denn persönliche Bereitschaft zur Annahme von Hilfsangeboten und Resilienz sind wichtig, aber keine Wunderwaffe. Studien wie die von Panagioti et al. (2017) zeigen, dass interventionsseitige Verbesserungen nicht nur auf individueller Ebene ansetzen dürfen, sondern auch das System selbst verändern müssen. Dazu zählen bessere Arbeitszeitregelungen, verlässlichere Teamstrukturen und die angedeutete Arbeitskultur, in der nicht gleich sanktioniert wird, sondern Chancen gesehen werden. Durch berufspolitisches Engagement auf Kammer-, Verbands- oder Krankenhaus­ebene können wir die Rahmenbedingungen mitgestalten, die es uns erlauben, mit Würde und Gesundheit zu arbeiten. Gerade in einer Zeit, in der das Gesundheitssystem unter ökonomischen Zwängen und Personalmangel stöhnt, ist es wichtig, sich für Strukturen einzusetzen, die unsere Gesundheit schützen. So wie zuletzt auf der Hauptversammlung des Marburger Bundes im November 2024 intensiv Konzepte von „New Work“ diskutiert wurden. Ein bewusster Umgang mit der knappen Ressource Zeit ist entscheidend, um statt reaktivem Rennen im Hamsterrad einen guten Ausgleich zu schaffen. Unzureichender Stressabbau erhöht das Risiko für Substanzmissbrauch oder Depression.

Fazit
Die Zeiten haben sich gewandelt und der Wandel steht nicht still. Aber es reicht nicht, wenn Hilfsangebote und gute Ideen irgendwo auf Papier stehen oder auf einer Webseite versteckt sind. Wir müssen aktiv informieren, Tabus brechen und ein Klima schaffen, in dem sich niemand schämen muss, Hilfe zu suchen und anzunehmen. Das setzt voraus, dass wir anders mit dem Thema und manchmal sogar mit uns selbst umgehen − daher auch dieser Beitrag. 
Fühlen Sie sich ermutigt, Hilfe zu suchen, anzunehmen oder anzubieten, wenn Ihnen Veränderungen bei Ihnen selbst oder jemand anderem auffallen. Ein vorsichtiger Gesprächseinstieg könnte lauten: „Darf ich Sie auf etwas ansprechen? Ich mache mir Sorgen …“ Diese kleine Geste kann Erleichterung und ein erstes Einlenken bewirken.

Dieser Ausblick mag nach viel Eigenverantwortung klingen. Doch wir sollten uns den berühmten Satz aus dem Ärztlichen Gelöbnis von Genf in Erinnerung rufen: „Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.“ Fragen wir uns ehrlich: Werden wir diesem Anspruch gerecht?
Die gute Nachricht ist, dass der „wounded healer“, der verwundete Heiler, durchaus heilbar ist – oder zumindest gut behandelbar. Jetzt und in Zukunft sind wir auf leistungsfähige Ärzte und Ärztinnen angewiesen. Und je gesünder wir selbst sind, desto besser können wir uns um die Gesundheit anderer kümmern. 

Nicht nur ein Jahresbeginn bietet eine gute Gelegenheit, innezuhalten und zu reflektieren. Vielleicht ist es an der Zeit, sich selbst mehr zuzuhören oder ein kritisches Gespräch zu führen. Die Botschaft, u.a. durch das Angebot des Interventionsprogramms, ist klar: Wir sind nicht allein und es gibt Programme, Hilfen und Kollegen und Kolleginnen, die bereit sind zuzuhören, Mut zu machen und zu helfen. Lassen Sie uns aufeinander achten, das Stigma für psychische Erkrankungen insgesamt reduzieren und gemeinsam etwas verändern. 
Dr. Victoria Witt

 

So funktioniert das Interventionsprogramm (IVP)

Die folgende Darstellung ist eine verkürzte Zusammenfassung. Weiterführende Informationen sind erhältlich auf  der Webseite der ÄKSH (www.aeksh.de/wir-ueber-uns/ehrenamt/kommissionen/beratende-kommission-sucht-und-drogen) oder im persönlichen (anonymen) Kontakt. 

  1. Erstkontakt und Vertrauensschutz
    Ärztinnen und Ärzte mit Abhängigkeitsgefährdung oder -erkrankung (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen) können sich zunächst anonym melden, um Informationen zu erhalten. Ziel ist es, frühzeitig einzugreifen, bevor die berufliche Existenz und die Patientensicherheit in gravierendem Maße gefährdet sind. Entscheidet sich jemand für die freiwillige Teilnahme am IVP, ist die ÄKSH verpflichtet, der zuständigen Approbationsbehörde die Aufnahme/Teilnahme  zu melden. Jedoch verzichtet die Approbationsbehörde, bei ordnungsgemäßer Durchführung und fortbestehender Berufseignung, auf die Ergreifung approbationsrechtlicher Maßnahmen. Innerhalb der ÄKSH werden die Vorgänge in einer separaten organisatorischen Einheit vertraulich nur von einem kleinen Personenkreis bearbeitet. 

     

  2. Vorgehen und individuelle Bedarfsanalyse
    Es erfolgt eine Aufklärung über die sich aus dem Programm ergebenden Pflichten, den zeitlichen Ablauf sowie eine Informationsweitergabe an die zuständige Approbationsbehörde. In einem persönlichen Gespräch mit mindestens einer/einem Fachexperten oder -expertin aus der Kommission werden dann individuelle Therapiebedarfe, Maßnahmen und Ziele erörtert. Es geht nicht primär um Sanktionen, sondern um Hilfen. 
     
  3.  Maßnahmenvereinbarung
    In der strukturierten Interventionsvereinbarung, einem schriftlichen Vertrag zwischen der betroffenen Person und der ÄKSH, werden konkrete Maßnahmen festgelegt. Das können therapeutische Schritte sein, regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Entwöhnungstherapien, Supervision, Coaching oder Peer-Support. Ziel sind eine nachhaltige Stabilisierung und Reintegration. 
     
  4. Begleitung und Nachsorge
    Das Interventionsprogramm ist kein Einmal-Kontakt. Es sieht eine kontinuierliche Begleitung vor (in der Regel zwei Jahre), um Rückfälle zu verhindern und die berufliche Tätigkeit nach erfolgter Therapie wieder voll ausüben zu können. Fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss des Interventionsprogramms löschen Ärztekammer und Approbationsbehörde alle Unterlagen oder Informationen über den Vorgang.