stefan schwartze
08. Mai 2024
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Patientenombudsverein empfängt Patientenbeauftragten der Bundesregierung in Bad Segeberg

Bad Segeberg, 7. Mai 2024. Der Patientenombudsverein hat heute den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze, in seiner Geschäftsstelle in Bad Segeberg empfangen, um über die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Ombudsleute in Schleswig-Holstein zu informieren.

Der Vorsitzende des Vereins, Dr. Heiner Garg, gab zusammen mit einem Pflegeombudsmann und der Pflegeombudsfrau einen Überblick über die Beratungsleistungen des Vereins und sprach über die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Krankenhausstrukturreform auf die Patientenversorgung.

„Wir brauchen eine am konkreten Versorgungsbedarf ausgerichtete zukunftsfähige Gesundheitsversorgung. Deshalb sollte das Ziel der Reform sein, die akut stationäre Versorgung dauerhaft zu sichern. Bei der Patientenversorgung muss es vor allem darum gehen, in der Fläche eine gut finanzierte Grund- und Regelversorgung sicherzustellen. Gleichzeitig muss es eine richtige Konzentration hochkomplexer Leistungen in personell und sachlich bestens ausgestatteten Krankenhäusern geben. Dabei müssen die Kliniken nahtlos mit dem niedergelassenen Bereich zusammenarbeiten“, sagt Dr. Heiner Garg.   

Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die Gründungsmitglied des Patientenombudsvereins ist, schätzte ebenfalls den Besuch des Patientenbeauftragten: „Das Interesse von Patientenbeauftragten Stefan Schwartze am Patientenomubdsverein freut uns sehr und bestätigt die Arbeit des Vereins und seiner Ombudsleute. Der Besuch ist auch ein Zeichen dafür, wie wichtig das Beratungs- und Vermittlungsangebot für das schleswig-holsteinische Gesundheitswesen ist. Die Patientenombudsleute leisten einen unschätzbaren Beitrag, indem sie Patientinnen und Patienten über ihre Rechte informieren und zur Verständigung zwischen Ärzteschaft und Patienten bei eventuellen Missverständnissen und Problemen vermitteln. Die bevorstehende Krankenhausreform wird die Notwendigkeit der Patientenberatung noch verstärken.

Verein Patientenombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e.V. (www.patientenombudsmann.de)

Der Patientenombudsverein unterstützt seit 1996 Patienten in Schleswig-Holstein bei Konflikten im Gesundheitswesen. Dabei ergreifen die Ombudsleute als neutrale Instanz nicht einseitig Partei, sondern beraten vermittelnd und schlichtend zwischen Patienten und den Akteuren im Gesundheitswesen.

Die vier Patientenombudsleute und eine Pflegeombudsfrau sind seelsorgerisch oder sozialpädagogisch ausgebildete Personen. Ihre Beratung erfolgt neutral, unabhängig und kostenfrei.

Mit Inkrafttreten des neuen Landeskrankenhausgesetzes zum 1. Januar 2021 ist die Patientenombudsperson ein fester Bestandteil des  Landeskrankenhausausschusses geworden. Mit beratender Stimme kann sie dort teilnehmen und bei krankenhausplanerischen Entscheidungen mitwirken.

Zu den derzeit rund 80 Mitgliedern des Vereins zählen Gesundheitsinstitutionen, Krankenkassen, soziale Einrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Verbände.

Seit 2022 hat der ehemalige schleswig-holsteinische Sozialminister Dr. Heiner Garg, den Vorsitz des Vereins inne.