„Schwangere Ärztinnen nicht von der Weiterbildung ausschließen.“
Im Rahmen des heutigen Dialogforums der Bundesärztekammer für junge Ärztinnen und Ärzte über „Wunsch und Wirklichkeit“ der ärztlichen Weiterbildung, sagte die Vizepräsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Prof. Doreen Richardt:
„Viele Ärztinnen in Weiterbildung melden ihre Schwangerschaft nicht, weil sie ein Beschäftigungsverbot befürchten. Wenn das eintrifft, sind sie sraus aus der Weiterbildung und kommen in dieser Zeit nicht voran. Studien zeigen, dass der Facharzt auch ohne Familiengründung oft erst mit 40 gemacht wird, obwohl man mit Ende zwanzig bereits mit dem Studium fertig ist. Schon das ist zu lang. Bei Frauen kommt dann oft noch eine Schwangerschaft hinzu, die die Zeit der Weiterbildung zusätzlich verlängert. Das darf nicht sein. Natürlich gibt es gesundheitliche Gründe von Mutter und Kind, in der Schwangerschaft nicht als Ärztin zu arbeiten. Dies darf aber nicht auf alle im Gesundheitssystem tätigen Schwangeren bezogen werden.
Nicht zuletzt aufgrund des Mangels an ärztlichen Nachwuchs kann es sich die Gesellschaft nicht leisten, dass Frauen im ärztlichen Beruf langsamer vorankommen.
Wir möchten an junge Ärztinnen appellieren, ihre Weiterbildung trotz Schwangerschaft voranzutreiben. Zahlreiche Tätigkeiten können Ärztinnen in Weiterbildung trotz Schwangerschaft durchführen. Sie können weiterhin an planbaren, aseptischen Eingriffen an nicht infektiösen Patienten beteiligt oder in Tätigkeiten wie Echokardiographien oder Funktionsdiagnostiken eingebunden werden. Außerdem können Eingriffe am Laparoskopie-Trainer simuliert und geübt werden.
Unsere Gesundheitseinrichtungen müssen endlich aufwachen und schwangeren Ärztinnen eine Weiterbildung ermöglichen und sie nicht davon ausschließen. Denn sonst gerät eine gesamte Generation an Ärztinnen ins Hintertreffen.“