Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 04 2023
19. Mai 2023
|

Ärztetag: Personalausstattung mit ÄPS-BÄK definieren

Dabei ist auch aus ärztlicher Perspektive wichtig, dass nicht nur die Tätigkeiten der direkten Patientenversorgung abgebildet werden, sondern auch weitere ärztliche Aufgaben und Pflichten, wie zum Beispiel Tätigkeiten im Rahmen von Weiterbildung, Administration oder Dokumentation.

Deshalb fordert der 127. Deutsche Ärztetag den Gesetzgeber auf, die patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung mit dem ärztlichen Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) umzusetzen. Für die Schaffung der erforderlichen Gesetzesgrundlage soll die anstehende Krankenhausreform genutzt werden.

Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und gemeinsam mit Dr. Susanne Johna Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Personalvorgaben für Ärzte im Krankenhaus III“: „Es wurde immer gesagt, ärztliche Personalbemessung sei nicht möglich. Mit unserem Personalbemessungstool beweisen wir das Gegenteil. Es ist möglich. ÄPS-BÄK wird die Anwender in den Kliniken in die Lage versetzen, den tatsächlichen patienten- und aufgabengerechten Personalbedarf gegenüber den Geschäftsführungen transparent darzustellen und damit fundiert Stellenbesetzungen einzufordern. Die vertraglichen Regelungen und erste Evaluationen sind abgeschlossen, als nächsten Schritt werden wir Berufsverbände und weitere Fachgruppen in die Testphase mit einbeziehen.“