Bad Segeberg, 3. Januar 2023
Seit Januar dieses Jahres soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelben Papier ausgedient haben. Ab jetzt sind Arbeitgeber verpflichtet, die AU-Daten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Das gilt auch für Praxen und Kliniken mit Beschäftigten, sofern sie als Ärztin oder Arzt nicht selbst die AU-Bescheinigung für ihre Mitarbeitenden ausgestellt haben.
Das Ausstellen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung läuft allerdings schon seit Oktober 2021. Doch noch immer holpert es im Ablauf. Prof. Dr. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, sieht vor allem technische Probleme: „Ein Problem sind häufige Fehlermeldungen beim Versand.